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30.03.2010 Altersteilzeit und Mindestnettobetrag

Kategorie: Personalrat

Eine wichtige Information für Beschäftigte in Altersteilzeit.

Die Beschäftigten in Altersteilzeit profitieren nicht von den Senkungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, da eine Anpassung der Mindestnettobetragstabellen 2010 nicht vorgenommen wurde. Die letzte Aktualisierung der Mindestnettobeträge hat 2008 stattgefunden. Zu dem Zeitpunkt wurde die damalig geltende Rechtslage berücksichtigt.

Jetzt werden zwar auch die günstigeren Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge auf das Entgelt berechnet, aber dadurch erhöht sich nicht etwa das Nettoeinkommen der Beschäftigten, sondern der Aufstockbetrag wird verringert und so bleibt das eingesparte Geld beim Arbeitgeber.

Lesen Sie hierzu die sopoaktuell Nr. 90 von Verdi (Altersteilzeit und Mindestnettobetrag.pdf).

Der Musterbrief zum Geltendmachen der Ansprüche wurde ebenfalls von Verdi mitgeschickt (Altersteilzeit und Bürgerentlastungsgesetz-Musterantrag .doc).

J. Türr

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