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25.10.2012 Anerkennung der bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen

Kategorie: Didaktik der Physik

durch das Zentrale Prüfungs- und Studienamt Lehrämter (ZPA)

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem bisherigen Studium an der Universität Rostock oder einer anderen Hochschule erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

  1. Die Studierende/ der Studierende lädt sich auf der Homepage des zentralen Studien- und Prüfungsamtes für Lehrämter (ZPA) www.zpa.uni-rostock.de/startseite/ den Anerkennungsantrag herunter und füllt es aus ( www.zpa.uni-rostock.de/fileadmin/ZPA/Anerkennung_bisheriger_Studien-_und_Pruefungsleistungen.pdf )
  2. Alle anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen müssen schriftlich nachgewiesen werden. Die Nachweise hängen Sie bitte dem Antrag an.WICHTIG: Das ZPA anerkennt nur Leistungen, die dokumentiert/ nachgewiesen vorliegen. Sollte noch unklar sein für welches Modul die Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen erfolgen soll, kann diese Spalte offen bleiben.
  3. Der Anerkennungsantrag muss bis zum 9. November 2012 beim ZPA eingereicht werden, zu Händen Dr. Volle; eingeworfen wird der Antrag beim Studentensekretariat, Parkstraße 6, 18057 Rostock.
  4. Das ZPA sammelt zunächst alle Anträge und wird sie dann, abgestimmt mit den jeweils verantwortlichen Studienfachberater/innen, bescheiden.
  5. Über die Anerkennung bzw. über die Verweigerung der Anerkennung werden die Studierenden per E-Mail informiert.

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