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07.09.2011 Antragsfrist des HERMES-Programms endet am 1. Oktober 2011
Kategorie: Graduiertenakademie
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Rostock
Die Universität Rostock schreibt in diesem Jahr zum 2. Mal das HERMES-PROGRAMM zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus.
Um was geht es?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte junger Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Rostock im Ausland verbunden mit einer Antragstellung zur Einwerbung von Drittmitteln.
Wie sieht die Förderung aus?
Auslandsaufenthalte von Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Rostock können bis zu 3 Monaten mit bis zu 5000 €/Projekt bezuschuss werden. Im Falle der Übernahme der Aufenthaltskosten für den/die Nachwuchswissenschaft-ler/in der Universität Rostock durch die ausländische Partnereinrichtung können für einen möglichen Gastaufenthalt eines/einer Nachwuchswissenschaftlers/in des ausländischen Partners die Aufenthaltskosten übernommen werden.
Wer kann teilnehmen?
Promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen, deren Promotion nicht länger als drei Jahre zurückliegt sowie Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Rostock.
Wie muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage einer Projektskizze für ein Drittmittelprojekt. Die beantragte Projektsumme sollte auf Seiten der Universität Rostock mindestens die Größenordnung von 50.000 Euro in der Medizin, der Mathematik, den Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. 25.000 Euro in den Buchwissenschaften aufweisen. Bevorzugt wird eine Antragstellung in einer der Förderlinien der DFG oder der EU.
Wo finde ich weiterführende Informationen zum HERMES-Junior-Programm?
Hier!
Download: Flyer (kann im Referat 1.3. bestellt werden)
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