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16.03.2011 Arbeitszeitregelung während der Bauarbeiten an der Vorpommernbrücke

Kategorie: Personalrat

Information des Dezernates Personal und Personalentwicklung

Während der Bauarbeiten an der Vorpommernbrücke werden auch Beschäftigte der Universität Rostock auf dem Weg zur Arbeit erhebliche Verkehrsbehinderungen in Kauf nehmen müssen. Einvernehmlich haben sich Personalvertretungen und Personaldezernat dazu verständigt, insoweit Ausnahmen von den Arbeitszeitregelungen für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten zuzulassen.

Fachvorgesetzte können, sofern nicht dienstliche Gründe entgegenstehen, einvernehmlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen anderen Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr festsetzen. Die tägliche Arbeitszeit würde sich dann anpassen, Überstunden sollten nicht aufgebaut werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Bauarbeiten, voraussichtlich 31.08.2011.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen nicht den Arbeitszeitregelungen und können daher ohne weiteres eine Absprache mit den Fachvorgesetzten treffen.

 

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