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19.08.2011 Besitzstände verlängert
Kategorie: Personalrat
Tarifinformation zum TV-L (Tarifabschluss 2011)
Besitzstände verlängert - Tarifinformation zum TV-L (Tarifabschluss 2011)
Mit dem TV-L wurden zum 1. November 2006 die Bewährungsaufstiege und die Vergütungsgruppenzulagen, die nach einer bestimmten Bewährungszeit zustanden, abgeschafft. Allerdings gibt es für übergeleitete Beschäftigte, die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O erst nach Inkrafttreten des TV-L im Zuge eines Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstiegs in die nächsthöhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären oder eine Vergütungsgruppenzulage erhalten hätten, Besitzstandsleistungen.
Mit dem Tarifabschluss 2011 wurden die Stichtage für diese Besitzstandsleistungen bis zum 31. Oktober 2012 verlängert. Die in die Entgeltgruppen 3, 5, 6 oder 8 übergeleiteten Beschäftigten werden zu dem Zeitpunkt in die nächsthöhere Entgeltgruppe höhergruppiert, zu dem sie bei Fortgeltung des BAT/BAT-O aufgestiegen wären. Für die in die Entgeltgruppen 9 und höher übergeleiteten Beschäftigten erhöht sich das Entgelt aus ihrer Entgeltgruppe und Stufe. Die Beschäftigten, die eine Vergütungsgruppenzulage erhalten würden, erhalten eine Besitzstandszulage. Die Voraussetzungen für die Besitzstandsleistungen sind in den §§ 8 und 9 TVÜ-Länder geregelt.
Antrag erforderlich
Die Beschäftigten erhalten die Besitzstandsleistungen, wenn sie dies bei ihrem Arbeitgeber schriftlich beantragen. Der Antrag sollte unmittelbar nach dem Zeitpunkt, an dem sie bei Fortgeltung des BAT/BAT-O höhergruppiert worden wären bzw. die Vergütungsgruppenzulage erhalten hätten, gestellt werden. Liegt dieser Zeitpunkt in der Zeit zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.3.2011 muss der Antrag bis zum 31. Januar 2012 gestellt werden. Die Höhergruppierung bzw. Zulage wird jedoch erst wirksam zum 1. April 2011.
Sorgfältige Prüfung
Die Besitzstandsleistungen für Aufstiege können sich im Einzelfall auf andere Entgeltansprüche bzw. auf die Entgeltentwicklung für die/den Beschäftigten ungünstig auswirken. So entfällt zum Beispiel bei Überleitung in die Entgeltgruppe 9 oder höher ein etwaiger Strukturausgleich. Deshalb sollten anhand der individuellen Bezahlungsbedingungen vor der Antragsstellung sorgfältig geprüft werden, ob sich die Besitzstandsleistung im Einzelfall lohnt. Die GEW-Mitglieder können sich hierzu auch von ihren GEW-Landesverbänden beraten lassen. Dort sind auch die jeweiligen Antragsformulare erhältlich.
Weitere Informationen zum Tarifrecht und Tarifvertrag unter www.personalrat.uni-rostock.de » Mitteilungen » Rechtliche Grundlagen » Gesetze/Verordnungen » Tarifverträge (TV)
Frank Hüttmann, AGÖ
Quelle: Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft, Peter Jonas, GEW-Hauptvorstand
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