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20.05.2011 Das Landesjustizprüfungsamt kommt nach Rostock

Kategorie: Juristische Fakultät

Das Landesjustizprüfungsamt kommt am Donnerstag den 16.06.2011 nach Rostock. In der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr können Sie dort Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung im Dekanatsraum Möllner Str. 10 abgeben.

 

Hinweis des Landesjustizprüfungsamtes Mecklenburg-Vorpommern

Anmeldetermine an den Universitäten zur

Staatlichen Pflichtfachprüfung W 2012 (Klausurtermine Oktober 2011)

Anmeldeschluss: 01. Juli 2011

An nachfolgend aufgeführten Terminen können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung  in Räumen der Universitäten Rostock und Greifs­wald unmittelbar bei den Mitarbeitern des Landesjustizprüfungsamtes ab­geben. Ihr Antrag wird vor Ort auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit über­prüft. Ihre Fragen hinsichtlich der Antragstellung können unmittelbar geklärt wer­den. Etwaige fehlende Unterlagen können Sie bis zum 01. Juli 2011 nach­reichen.

Anmeldetermin Rostock:

Donnerstag, 16. Juni 2011          -           09:00 - 13:00 Uhr

Universität Rostock, Dekanat der juristischen Fakultät, Möllner Str. 10,

- 1. Etage -

Bitte bringen Sie zu dem Anmeldetermin das Anmeldeformular zur Staatlichen Pflichtfachprüfung ausgefüllt mit. Sofern Sie Bezieher von BAFöG sind, fügen Sie den Antragsunterlagen bitte weiter eine Kopie Ihres letzten BAFöG-Bescheids, den Erfassungsbogen des Bundesver­wal­tungs­amtes und die Anlage (BAföG) zum Antrag auf Zulassung zur Staat­lichen Pflichtfachprüfung bei.

Sämtliche erforderlichen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des LJPA unter Erste juristische Staatsprüfung/Staatliche Pflichtfachprüfung, Dokumente und Publikationen. Dort finden Sie auch eine Aufstellung der beizufügenden Unterlagen. Sollten Sie den Anmeldetermin wahrnehmen, ist es ausreichend, wenn Sie die Nachweise im Original und einfacher Kopie mitbringen. Nach einem Abgleich durch die Mitarbeiter des LJPA werden lediglich die Kopien zu den Akten genommen; die Originale - mit Ausnahme des Lebenslaufes/Lichtbildes - können Sie wieder mitnehmen.

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