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25.05.2011 Mehr Geld und eine verbesserte Eingruppierung

Kategorie: Personalrat

Tarifinformation zum TV-L (mit aktuellen Entgelttabellen)

Entgelt:

Für 2011 erhalten die Kollegen/innen eine Einmalzahlung von 360 €, die bis spätestens zum 31. Mai 2011 ausgezahlt wird – Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig. Ab dem 1. April 2011 werden die Entgelte um 1,5 % angehoben. Ab dem 1. Januar 2012 erhöhen sich die Entgelte noch einmal um 1,9 %. Danach wird die Tabelle um 17 € angehoben.

Auszubildende und Praktikanten/innen erhalten eine Einmalzahlung von 120 € und 1,5 % ab dem 1. April 2012. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten Auszubildende und Praktikanten/innen ebenfalls 1,9 % und anschließend 6 € auf ihre Tabelle.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Das und die anderen Regelungen bewerten wir für heute und morgen als ein gutes Ergebnis! (Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie am Ende dieser Nachricht).

 

Eingruppierung:

Die bisherigen Eingruppierungsregeln des BAT und des MT-Arb werden überarbeitet zum 1. Januar 2012 wieder in Kraft gesetzt.

Den bisherigen Veröffentlichungen der Verhandlungspartner ist Folgendes zu entnehmen:
Alle dann neu eingestellten Kollegen/innen mit Bewährungsaufstiegen bis zu 6 Jahren erhalten ihre Aufstiege sofort und ohne Wartezeit. Sogenannte "Drittelaufstiege" für Ingenieure werden gleichbehandelt. Wer einen geforderten Berufsabschluss hat, kommt mindestens in die EG 5. Vorarbeiterzulagen nehmen an den jeweiligen Tariferhöhungen teil. Vergütungsgruppenzulagen werden sofort aber in geringerer Höhe gezahlt. Beschäftigte mit Hochschulabschluss in der EG 13 mit Zulage kommen in die EG 14! Von der Einigung zur Eingruppierung werden viele neu eingestellte Beschäftigte, wie z.B. Hochschulsekretärinnen, Laboranten/innen, Büchereibeschäftigte profitieren. Die Eingruppierung der IT-Beschäftigten wird noch überarbeitet. Die jetzigen Beschäftigten sollen dann zwischen altem oder neuem Tarifrecht wählen können. Entgegen aller Bekenntnisse der Arbeitgeber zum Wissenschaftsstandort, verweigert die TdL weiterhin eine Regelung für wissenschaftliche Hilfskräfte. Für die Auszubildenden wird die bisherige Regelung zur Übernahme für 12 Monate aus dem TVA‑L BBIG unbefristet fortgeführt.

Zwischen den Verhandlungspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass die Altersteilzeitregelung in den Bundesländern separat verhandelt werden kann.

Eine tariflich geregelte Eingruppierung für die Lehrer/innen, zu denen tarifrechtlich auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen zählen,  konnte in dieser Runde nicht durchgesetzt werden. Diese wichtige Aufgabe bleibt den Tarifpartnern als Problem erhalten.

Was die neuen Regelungen zur Eingruppierung wirklich bedeuten und wie sie umgesetzt werden, werden die Ergebnisse der anstehenden Redaktionsverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zeigen. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten.

 

Marika Fleischer, Frank Hüttmann, AGÖ

Quellen: ver.di, GEW

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