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16.08.2012 Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung
Kategorie: Personalrat
Hinweise zum aktuellen Stand und zum Antragsverfahren
Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung: Hinweise zum aktuellen Stand und zum Antragsverfahren
Bereits im Mai 2011 hat sich ver.di mit den öffentlichen Arbeitgebern beim Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf die Neuregelung der Anerkennung der Mutterschutzzeiten ab dem 18.5.1990 verständigt.
Im November 2011 konnte mit dem Bund und der TdL darüber hinaus auch eine Einigung zu den Zeiten vor dem 18.5.1990 erreicht werden.
Die Mutterschutzzeiten werden jedoch grundsätzlich nur auf Antrag berücksichtigt.
Die VBL hat dazu ein maschinenlesbares Antragsformular entwickelt, das zusammen mit weiteren Erläuterungen auf der Internetpräsenz der VBL zum Download bereitgestellt wird: (Linkbezeichnung: Formulare VBL)
www.vbl.de >> Aktuelles >> Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012.
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