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06.07.2009 Tarifrunde 2009

Kategorie: Personalrat

Mit dem Tarifabschluss 2009/2010 konnten im Bereich der Länder neben den Entgelterhöhungen wichtige Verbesserungen des Übergangsrechts für die in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten erreicht werden.

Die Redaktionsverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der TdL wurden vor wenigen Tagen abgeschlossen. Mit dem Tarifabschluss 2009/2010 konnten im Bereich der Länder neben den Entgelterhöhungen wichtige Verbesserungen des Übergangsrechts für die in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten erreicht werden. Sie betreffen die Bereiche Bewährungsaufstiege, Vergütungsgruppenzulagen, vorübergehende Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten und kinderbezogenene Entgeltbestandteile. Voraussetzung für die neuen Ansprüche ist allerdings, dass die Beschäftigten einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag sollte umgehend nach Erreichen des jeweiligen Datums, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten gestellt werden (Ausnahme: Antrag Nr. 3).

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