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18.01.2011 Übergangsregeln bei der Lohnsteuerabführung 2011
Kategorie: Welcome Center
Übergangsjahr vor der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte - neue ausländische Wissenschaftler mit Arbeitsvertrag müssen zum Finanzamt
Wer als Ausländer im Jahr 2011 erstmals einen Arbeitsplatz annimmt, muss wie jeder Deutsche auch in einer Lohnsteuerklasse eingeordnet werden. Bis zum Ende des Jahres 2010 wurde die Lohnsteuerklasse auf die Lohnsteuerkarte eingetragen, die man problemlos beim Ortsamt beantragen konnte. Ab 2012 soll ein elektronisches Lohnsteuersystem eingeführt werden, dass dem Arbeitnehmer dem bürokratischen Aufwand ersparen soll. Das Jahr 2011 gilt nun als Übergangsjahr und die alte Lohnsteuerkarte 2010 wird jetzt auch für das Jahr 2011 eingesetzt. Aber was tun, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 nicht vorhanden ist, weil man in Deutschland zum ersten Mal angestellt wird? Da schon ab 2011 die Zuständigkeiten im Fall der Lohnsteuerklassenvergabe auf das Finanzamt übertragen wurden, müssen jetzt alle neuen Wissenschaftler, die einen Arbeitsvertrag mit der Uni bekommen, dorthin. Das Finanzamt stellt eine Ersatzbescheinigung anstelle der Lohnsteuerkarte aus, die man bei der Sachbearbeiterin im Personaldezernat vorlegen muss. Für die Ausstellung der Bescheinigung werden folgende Unterlagen benötigt: Reisepass/Ausweis, Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und bei Bürger der nicht-EU/EWR-Staaten einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland.
Ausländische Wissenschaftler, die eine Ersatzbescheinigung benötigen, bekommen im Welcome Center weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung.
Weitere Informationen gibt es auch direkt beim Finanzamt:
Finanzamt Rostock
Möllner Str. 13
18109 Rostock (Lichtenhagen)
Tel.: (0381) 12845 - 0
Fax: (0381) 12845 - 4300
E-Mail: poststelle(at)finanzamt-rostock.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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