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01.07.2013 Wenn mein Kind mal krank ist…
Kategorie: Personalrat
Warum ist das an unserer Universität so kompliziert?
Wenn mein Kind mal krank ist… – Warum ist das an unserer Universität so kompliziert?
Wer Kinder hat, kennt das: morgens, das Kind will nicht aus dem Bettchen, krächzt und glüht oder hat sich die letzte Mahlzeit noch ein Mal durch den Kopf gehen lassen (hoffentlich hat es den guten Teppich nicht erwischt)…. Also, Kind geschnappt, ab zum Kinderarzt oder Kindernotdienst, ewiges Gewarte und endlich Gewissheit in Form einer ärztlichen Bescheinigung: das Kind ist krank und muss zu Hause betreut werden. Nun noch in die Apotheke und dann wieder nach Hause, schnell noch im Bereich an der Uni Bescheid geben und das Formular ausfüllen…. „Oh je, was haben die denn da gemacht, schon wieder ein neues Formular! Was wollen die alles wissen? Ist das kompliziert!!! Und mein Kind jammert gerade herzerweichend….“
Lassen Sie an dieser Stelle das Formular Formular sein und kümmern Sie sich um Ihr krankes Kind! Die wichtigsten Schritte haben Sie bereits erledigt: Sie waren beim Kinderarzt und haben die Heilmittel für Ihr Kind. Außerdem weiß Ihre/Ihr Fachvorgesetze/Fachvorgesetzter, dass Sie in den nächsten Tagen Ihr Kind pflegen und kann sich darauf einstellen. Das Formular hat noch ein bisschen Zeit.
Wenn Sie etwas Ruhe gefunden haben, nehmen Sie sich das „komplizierte“ Formular wieder vor. – Wobei das Formular nur aus der Sicht eines Betrachters „kompliziert“ ist. Für die, die dieses Formular im Personaldezernat bearbeiten, ist es eine deutliche Erleichterung und Vereinfachung ihrer Arbeit. Und gerade die üblichen Routinefälle lassen sich damit zügig abarbeiten. – Zurück zu Ihrem Formular: Sie werden feststellen, dass Sie gar nicht so viel darin eintragen und meist nur Kreuze machen müssen. Vielleicht haben Sie in ihrem Bereich, z.B. mit dem Sekretariat, bereits eine Absprache zum Umgang mit diesem Formular getroffen. Denkbar ist, dass dort in einem nur mit ihrem Namen ausgefüllten Formular der Zeitraum der notwendigen Freistellung ausgefüllt und Ihrer/Ihrem Fachvorgesetzen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Anschließend wird Ihnen das Formular zu gesendet. Zu Hause können Sie die fehlenden Angaben im Formular ergänzen und schicken es zusammen mit einer Kopie der ärztlichen Bescheinigung an das Personaldezernat. Es sind gewiss auch andere Vorgehensweisen vorstellbar, um in Ihrem Interesse ein ordnungsgemäßes Ausfüllen des Formulars sicher zustellen. Mit dem vorher beschriebenen Ablauf haben Sie die Möglichkeit zu kontrollieren, welche Ihrer sehr persönlichen Angaben Sie Ihrer/Ihrem Fachvorgesetzen mitteilen und welche nicht. – Den Zeitraum der Freistellung sollte Ihre/Ihr Fachvorgesetze/r immer zur Kenntnis nehmen. – Das Personaldezernat benötigt für die sachgerechte Bearbeitung der Freistellung zur Betreuung eines erkrankten Kindes natürlich alle abgefragten Informationen.
„Warum wird in dem Formular so viel abgefragt? Bei mir bleibt doch Alles gleich!“ – Ja, bei ihnen! Aber die Welt ist bunt und Sie sind nur eine Farbe darin. – Wenn Sie sich die abgefragten Angaben im Formular genau ansehen, werden Sie feststellen, dass es eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten allein dafür gibt, wie die Beschäftigten (Mitarbeiter/Beamte) und deren Kinder krankenversichert (gesetzlich/privat) sind und für die es teilweise auch noch unterschiedliche gesetzliche Regelungen gibt. Hinzu können obendrein individuelle Vereinbarungen mit den Krankenkassen kommen. Außerdem kann sich auch mal „schnell“ was ändern…. In dieser bunten Palette darf und möchte das Personaldezernat nicht den Überblick verlieren und auf jeden Fall die Routinefälle so schnell wie möglich behandeln.
Das Formular "Freistellung zur Betreuung eines erkrankten Kindes" finden Sie unter: www.uni-rostock.de » Struktur » Verwaltung » Personal und Personalentwicklung (D4) » Personalrechtliche Informationen (u. a. Rundschreiben)).
Übrigens: Die Anmerkung zum Status „alleinerziehend“ brauchen Sie sich nicht durchzulesen – deren Inhalt entspricht nicht der Intension, die unser Bildungsministerium (BM M-V) mit seinen Anwendungshinweisen verfolgt hat… Grundsätzlich hat in Deutschland kein Arbeitgeber das Recht, dies zu überprüfen.
Frank Hüttmann, AG Öffentlichkeitsarbeit
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