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21.10.2011 20 Jahre Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät

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Festveranstaltung an der Universität Rostock

Prof. Dr. Jörg Benedict, Dekan der Juristischen Fakultät

Heute (21.10.2011) feiert die Juristische Fakultät der Universität Rostock ihre Wiedereröffnung vor 20 Jahren. Am 29. November 1991 wurde die Juristische Fakultät feierlich wiedereröffnet und die Universität Rostock damit nach über 40 Jahren seit der Fakultätsschließung wieder ein Ort der Rechtslehre. Mit großem Einsatz aller Beteiligten begann im Wintersemester 1991/92 der Studienbetrieb mit 300 Studierenden in der Aula in Warnemünde. In seiner Eröffnungsrede betonte Professor Albrecht Zeuner, Gründungsdekan der Fakultät, insbesondere die mutige und weitblickende Entscheidung der Landesregierung für die Juristische Fakultät Rostock. Seither sind 20 Jahre vergangen.

Wieder waren Mut und Weitblick nötig, um der Juristenausbildung an der Universität Rostock nach der Schließung des Staatsexamensstudienganges eine Perspektive zu geben. „Universität und Fakultät haben mit dem neuen juristischen Studiengang ,Wirtschaft, Gesellschaft, Recht – Good Governance’ bundesweit Zeichen für eine innovative, moderne und gesellschaftlichen Erfordernissen angepasste Form der Juristenausbildung gesetzt, mit der die Alma Mater Rostochiensis auch weiterhin ein Ort der Rechtslehre bleiben wird“, sagt Prof. Dr. Jörg Benedict, Dekan der Juristischen Fakultät. Das 20jährige Jubiläum ist insoweit ein guter Anlass, Bilanz zu ziehen, sich der Aufbruchstimmung vor 20 Jahren zu erinnern, alte Mitstreiter und bekannte Gesichter wiederzusehen, aber auch einen Ausblick auf die Zukunft zu wagen.

Der Festakt zum Jubiläum findet heute an historischem Ort, der Aula Warnemünde, statt. Es soll den Anfängen nachgespürt und mutig in die Zukunft geschaut werden. Am Abend steigt einer der bereits zur Legende gewordenen Juristenbälle, um den  Jubiläumstag in entspannter Atmosphäre ausklingen zu lassen. Morgen (22.10.2011)  wird an der Juristischen Fakultät über die Zukunft der Juristenausbildung diskutiert. Dabei geht es um weit mehr, als die Neuausrichtung der Juristenausbildung in Rostock.

„Die Nation ist der wissenschaftlichen Juristen überdrüssig” – Julius von Kirchmanns berühmtes Verdikt von 1847 erscheint angesichts gegenwärtiger Debatten um die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz aktueller denn je. Dies gibt Anlass, die Ziele und Inhalte der Juristenausbildung neu zu reflektieren. Die Lösung von Fällen etwa lebt von ständiger Reproduktion. Ist diese Tätigkeit jemals mit Kriterien von „Wissenschaft” zu vereinbaren? Welche neuen Erkenntnisse erarbeitet ein Jurist? Wie innovationsfähig darf er überhaupt sein? Muss er sich interdisziplinär vernetzen? Kann er sich auf den nationalen Raum beschränken – und wenn nicht: Wie viele Rechte muss er kennen – welche? Wie wichtig sind juristische Grundlagen, und über welche Kompetenzen sollte er in einer stetem Wandel unterliegenden Welt verfügen? Muss er zum Richter ausgebildet werden oder zum Anwalt? Was genau heißt das? Wie sieht das Leitbild des idealen Juristen für das 21. Jahrhundert aus? Und wird die gegenwärtige deutsche Juristenausbildung diesen Herausforderungen gerecht? Diesen Fragen stellt sich die Juristische Fakultät der Universität Rostock. Sie sollen von Fachleuten diskutiert und danach der allgemeinen Debatte übergeben werden.


Kontakt:
Universität Rostock
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Jörg Benedict
Fon: +49 (0) 381 498 8110
E-Mail: joerg.benedict(at)uni-rostock.de

Presse+Kommunikation
Dr. Ulrich Vetter
Fon: +49 (0) 381 498 1013
Fax: +49 (0) 381 498 1032
E-Mail: ulrich.vetter(at)uni-rostock.de

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