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25.01.2011 Erklärung zur Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen

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Suche nach einer universitätsweiten einvernehmlichen Lösung

Die Suche nach einer universitätsweiten einvernehmlichen Lösung, Anwesenheit zu vereinbaren und zu regeln, bedarf keiner plakativen Artikel in den Tageszeitungen. Als Präsenzuniversität besteht grundsätzlich ein Anwesenheitsgebot, besser noch Teilnahmegebot, dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit reflexivem Charakter wie Seminare und Praktika. Für Vorlesungen besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht. Hier kann nur in seltenen und gut begründeten Fällen eine Ausnahme gemacht werden.
Es besteht überwiegend Einigkeit, wie eine regelmäßige Teilnahme zu definieren ist. Das Rektorat befasst sich zusammen mit den Gremien, wie bei unregelmäßiger Teilnahme in Pflichtveranstaltungen verfahren wird. Es können Äquivalenzleistungen vereinbart werden, aber inwieweit ist für Lehramtsstudierende das Lehrerprüfungsamt einzubinden? Sind Modulbeschreibungen als Ordnungen ausreichend?
Eine einvernehmliche Lösung wird mit dem Rektorat, den Studierendenvertretern, der Senatskommission Studium und Lehre, der Fakultätsleitung der Philosophischen Fakultät, dem Vorsitzenden des Lehrerprüfungsamtes sowie den Juristen der Universitätsverwaltung und des Bildungsministeriums noch im Januar erarbeitet und für das Sommersemester 2011 in einer Rahmenordnung umgesetzt. Für das laufende Semester kann diese nicht rückwirkend gelten, aber der Rektor legt eine großzügige Verfahrensweise fest, so dass für die Studierenden keine Nachteile bei entschuldigtem Fehlen entstehen.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck                Prof. Dr. Stefan Göbel
Rektor                                                Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation

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