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ERASMUS - Praktikum in Europa

Bewerbung

Die Durchführung eines Praktikums kann während des Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiums vollzogen werden. Als Absolvent nach einem jeweiligen Abschluss findet die Förderung eines Praktikums durch LEONARDO statt.
Sie suchen sich Ihren Praktikumsplatz eigenständig. Zur Informationsbeschaffung und Beratung stehen Ihnen einige Möglichkeiten offen. Als Anlaufstellen bieten sich das Praktikumsbüro Ihres Faches, Professoren, Careers Service, Praktikumsbörsen, das Akademische Auslandsamt etc. an.

Wenn Sie die Zusicherung für ein Praktikum haben, dann können Sie sich an das Ausfüllen der für die ERASMUS-Förderung notwendigen Unterlagen machen. Die Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes. Hierbei ist insbesondere der Praktikumsvertrag zu beachten, der zwischen der Praktikumseinrichtung, Ihnen und der Universität Rostock geschlossen wird. Mit den ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Formularen steht dem Auslandspraktikum und der späteren Anerkennung der erbrachten Leistungen nichts mehr im Weg.

Förderspektrum

Was wird gefördert?
Unter ERASMUS wird die Studierendennmobilität im Rahmen der Durchführung von Praktika gefördert. Rostocker Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem fremden Land zu leben und ihre fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das System und die Wirkungsweise ausländischer Unternehmen und Einrichtungen kennen und profitieren von der Internationalität der Arbeit.


Wer wird gefördert?

Es werden Studierende und Promovierende gefördert, die an der Universität Rostock eingeschrieben sind und sich selbständig um einen Praktikumsplatz bemüht haben. Diese müssen:

  • mindestens drei und höchstens zwölf Monate Praktikum in einer Praktikumseinrichtungen absolvieren;
  • einen Praktikumsvertrag zwischen der Universität Rostock und der Partnereinrichtung schließen, der die Anerkennung der im Ausland erbrachten Praktikumsleistung regelt;
  • sich verpflichten, nach Rückkehr über ihren Auslandspraktikumsaufenthalt zu berichten.


Wie wird gefördert?

Alle ERASMUS-Praktikanten erhalten im akademischen Jahr 2013/14 – unabhängig vom Auslands-BAföG – 280 EUR Förderung pro Monat.

Ist am Ende des ERASMUS-Förderzeitraums noch Geld übrig, werden die Restmittel unter allen teilnehmenden Praktikanten, die ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, aufgeteilt. 


Wo wird gefördert?
Aufenthalte in insgesamt 33 europäischen Ländern sind über ERASMUS förderbar: die 28 EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Türkei, Norwegen, Island und Liechtenstein.

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Zusatzinformationen

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