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25.10.2012 Anerkennung der bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen
Category: Didaktik der Physik
durch das Zentrale Prüfungs- und Studienamt Lehrämter (ZPA)
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem bisherigen Studium an der Universität Rostock oder einer anderen Hochschule erfolgt wie nachfolgend beschrieben:
- Die Studierende/ der Studierende lädt sich auf der Homepage des zentralen Studien- und Prüfungsamtes für Lehrämter (ZPA) www.zpa.uni-rostock.de/startseite/ den Anerkennungsantrag herunter und füllt es aus ( www.zpa.uni-rostock.de/fileadmin/ZPA/Anerkennung_bisheriger_Studien-_und_Pruefungsleistungen.pdf )
- Alle anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen müssen schriftlich nachgewiesen werden. Die Nachweise hängen Sie bitte dem Antrag an.WICHTIG: Das ZPA anerkennt nur Leistungen, die dokumentiert/ nachgewiesen vorliegen. Sollte noch unklar sein für welches Modul die Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen erfolgen soll, kann diese Spalte offen bleiben.
- Der Anerkennungsantrag muss bis zum 9. November 2012 beim ZPA eingereicht werden, zu Händen Dr. Volle; eingeworfen wird der Antrag beim Studentensekretariat, Parkstraße 6, 18057 Rostock.
- Das ZPA sammelt zunächst alle Anträge und wird sie dann, abgestimmt mit den jeweils verantwortlichen Studienfachberater/innen, bescheiden.
- Über die Anerkennung bzw. über die Verweigerung der Anerkennung werden die Studierenden per E-Mail informiert.
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