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27.06.2012 Ausschreibung eines Hoppe-Stipendiums zum Wintersemester 2012/13

Category: Juristische Fakultät

Die Hoppe-Stiftung und die Juristische Fakultät der Universität Rostock schreiben zum WS 2012/2013 ein Stipendium aus

1. Höhe des Stipendiums und Dauer der Gewährung

 

Die Höhe des Hoppe-Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Das Stipendium wird für die Dauer von zwei Semestern vergeben und läuft vom 1.10.2012 bis 30.9.2013.

 

2. Voraussetzungen

 

Die Gewährung des Stipendiums setzt voraus, dass die oder der Begünstigte zu Beginn des Wintersemesters 2012/2013 als ordentliche Studentin/ordentlicher Student an der Juristischen Fakultät der  Universität Rostock im LL.B.Studiengang „Good Governance“ immatrikuliert ist. Gefördert werden sollen Studierende, die im Studiengang überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben und sich sozial engagieren. Eine Vergabe des Hoppe-Stipendiums an Doktorandinnen oder Doktoranden ist nicht möglich.

 

 

3. Einzureichende Unterlagen

 

Sämtliche Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten,
  2. einen tabellarischen Lebenslauf,
  3. eine Immatrikulationsbescheinigung,
  4. ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise und sonstige Kenntnisse sowie
  5. Nachweise sozialen Engagements und
  6. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen (ECTS-Punkte).

 

Die Unterlagen sind einzureichen bei Frau Prof. Dr. Anja-Ursula Hucke, kommissarische Dekanin der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, Möllner Str. 10, 18109 Rostock, Tel.: 0381/498 8000.

 

 

 

Wichtige Hinweise

 

Bewerbungsschluss ist der 15.8.2012. Das Hoppe-Stipendium wird von der Hoppe-Stiftung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Über die Vergabe entscheidet die Fakultät unter Einbeziehung des Vergaberates. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

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