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27.10.2011 BAG Urteil gegen den Missbrauch des WissZeitVG!

Category: Personalrat

Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni 2011 die sachgrundlose Befristung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz für rechtswidrig erklärt (BAG, 7AZR 827/09).

Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni 2011 die sachgrundlose Befristung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben* (LfbA) nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) für rechtswidrig erklärt (BAG, 7AZR 827/09). Die promovierte Klägerin war an der Universität Freiburg als LfbA für Japanisch für zwölf Monate in Teilzeit und befristet nach dem WissZeitG eingestellt worden. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Unterrichtung der modernen japanischen Sprache, dazu kamen wissenschaftliche Dienstleistungen und Auswertung japanischer Strategieliteratur für ein geplantes Graduiertenkolleg.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der "Information zum Arbeitsrecht" von ver.di (siehe Datei <Flugblatt-Bfb-BAG wisszeitg-2011-06.pdf>).

 

* In Meckleburg-Vorpommern werden gemäß dem Landeshochschulgesetz (Änderung 16.12.2010) die "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" als "Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Dienstleistungen überwiegend in der Lehre" bezeichnet.

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