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04.06.2010 Erholungsurlaub - Kann mein Chef den Urlaub festlegen?

Category: Personalrat

Das Dezernat Personal und Personalentwicklung (D4) beantwortet in seinem „Rundschreiben Erholungsurlaub TV-L“ vom Mai 2010 (versandt per E-Mail, siehe auch D4-Internetseite) sehr informativ die meisten Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten. Wir möchten ergänzend auf Nachfolgendes hinweisen:

Urlaub am Strand

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, der grundsätzlich zu gewähren ist. Wenn kein Einverständnis zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem erzielt wird, unterliegt die Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs der Mitbestimmung des Personalrates. Das Mitbestimmungsverfahren ist von der Dienststelle einzuleiten, aber der Beschäftigte kann sich auch an den Personalrat wenden. Das Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Betroffenen, den Interessen anderer Beschäftigter und den dienstlichen Erfordernissen. Der Personalrat wird versuchen, dem Betroffenen zu helfen, muss jedoch die Begründungen aller Seiten abwägen. (s.a. PR-Infoheft 1/2010 - Pack die Badehose ein - Urlaubszeit schönste Zeit)

Dr. Bernhard Beleites AG-Öffentlichkeitsarbeit

  

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