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14.12.2012 Jahressonderzahlung bei befristeten Arbeitsverträgen

Category: Personalrat

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 12. Dezember 2012  hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass auf die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L auch die Zeiten anzurechnen sind, die vor einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber im Anrechnungszeitraum liegen. Allerdings werden die Zeiten der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Berechnung der Jahressonderzahlung berücksichtigt.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.personalrat.uni-rostock.de » Rechtliche Grundlagen » Tarifrecht > Weitere Informationen zum Nachlesen: [Infoblatt-20121214-Jahressonderzahlung-befristeteArbeitsvertraege.pdf].

Frank Hüttmann, AG Öffentlichkeitsarbeit

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