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11.11.2011 Riesterförderung bei kapitalgedeckter Zusatzversorgung – Schreiben des Landesbesoldungsamtes

Category: Personalrat

Hinweise nach Informationen von ver.di und aus dem Landesbesoldungsamt

Riesterförderung bei kapitalgedeckter Zusatzversorgung – Schreiben des Landesbesoldungsamtes

Hintergrund:

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2010 entschieden, dass die zu entrichtende Arbeitnehmerbeteiligung, ebenso wie der Beitrag des Arbeitsgebers, bei kapitalgedeckten Zusatzversorgungen steuer- und sozialabgabenfrei im Rahmen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) ist.

Die betroffenen Beschäftigten (z.B. öffentlicher Dienst der neuen Bundesländer) werden derzeit von ihren Arbeitgebern aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie anstelle der Sozialversicherungsfreiheit lieber - die teilweise bereits vorher schon genutzte - Riesterförderung weiterhin in Anspruch nehmen möchten. Riesterförderung und Steuer-/Sozialversicherungsfreiheit schließen sich gegenseitig aus! Sofern die Riesterförderung nicht gewählt wird, findet die Rückrechnung der Arbeitnehmerbeiträge unter Berücksichtigung der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit rückwirkend ab Januar 2011 statt.

Die Frage "Riesterförderung" oder Steuerfreiheit hängt zum einen von der Frage der individuellen Riester-Förderungsmöglichkeiten (z.B.: Single/Kinder/Anteil der Eigenbeiträge) ab, aber auch vom individuellen Steuersatz des Beschäftigten (Extremfall: Beschäftigte mit so hohen Freibeträgen, dass sie de facto gar keine Steuer mehr zahlen müssen). Darüber hinaus spielen aber auch Fragen wie sonstige Vorsorgeverträge, individuelle Lebensplanung, etc. eine wesentliche Rolle bei dieser Entscheidung. Nicht außer acht gelassen werden darf zusätzlich, dass bei der Entscheidung für eine Steuer- und Sozialabgabenfreiheit dies negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung haben kann.

Die VBL gibt bei Rückfragen derzeit zwei Faustregeln weiter:

Faustregel 1: Sie haben 1 oder mehr Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, dann ist die Riesterförderung interessant.

Faustregel 2: Liegt ihr Gehalt über dem Durchschnitt (etwa 25.000€/ Jahr), dann ist die Steuerfreiheit interessant.

Hierbei handelt es sich aber wirklich nur um Faustregeln!

Die bis 01.12.2011 mitzuteilende Entscheidung bezieht sich auf den rückwirkenden Wechsel ab 01.01.2011 und wurde durch o.g. Urteil nötig. Wenn sich die für die Entscheidung relevanten Faktoren ändern, ist ein Wechsel von Riesterförderung zu Steuerfreiheit auch in Zukunft möglich. Das hat das Landesbesoldungsamt auf Nachfrage bestätigt.

Die grundsätzliche Aufforderung des Arbeitgebers, dass die Beschäftigten eine Entscheidung für oder gegen die Riesterförderung treffen müssen, ist jedoch korrekt.

Letztendlich muss jede/r Beschäftigte diese Entscheidung jedoch individuell treffen.

 

Nach Informationen von ver.di und aus dem Landesbesoldungsamt

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