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24.02.2012 Universität Rostock - Familiengerechte Hochschule (1/2012)
Category: Personalrat
Schreiben des Rektors zum Sommerurlaub 2012 und 2013 und Hinweis auf das Familienpflegezeitgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Info-Heft 4/2011 haben wir Sie zum Thema "Wenn Universität und Schule nicht zusammenpassen – Wann wollen Sie im Sommer mit Ihrer Familie Urlaub machen?" informiert. Auch der Rektor hat Anfang dieses Jahres in einem Schreiben alle Dekane - nachrichtlich: wiss. Personal - auf dieses Problem hingewiesen und zur Suche nach einvernehmlichen Lösungen aufgefordert.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.personalrat.uni-rostock.de » Mitteilungen » Familienfreundliche Hochschule.
Unter dem Gesichtspunkt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" denken viele vorrangig an Kinder – aber es gehören auch andere Familienangehörige dazu, die unter Umständen einer mehr oder weniger intensiven Pflege bedürfen. Dabei ist es unerheblich, ob für diese Angehörigen eine gesetzlich anerkannte Pflegestufe vorliegt – auch schon „kleine“ Hilfen im Haushalt fallen unter den Begriff „Pflege“. Die Pflegenden stehen auf der einen Seite unter psychischen sowie physischen Belastungen. Auf der anderen Seite ist für viele Pflegende die Erwerbsarbeit als Ausgleich wichtig.
Der Deutsche Bundestag hat am 06.12.2011 das „Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ beschlossen und zum 01.01.2012 in Kraft gesetzt, mit dem durch die Einführung der Familienpflegezeit die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden. Den Wortlaut dieses Gesetzes finden Sie unter: www.personalrat.uni-rostock.de » Rechtliche Grundlagen » Gesetze/Verordnungen » Arbeitsrecht und Arbeitskampf.
Frank Hüttmann, AG Öffentlichkeitsarbeit
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