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29.10.2009 Verlängerung der Altersteilzeit von 7 auf 10 Jahre

Category: Personalrat

Jeder Mitarbeiter der Universität, der bis Ende 2019 in Regelrente geht, kann jetzt Altersteilzeit bis zu 10 Jahren, wenn sie bis Ende 2009 beantragt wird, in Anspruch nehmen.

Tarifbeschäftigte können entsprechend dem Personalkonzept, dem das Kabinett am 7. Juli 2009 zugestimmt hat, Altersteilzeitarbeit mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren vereinbaren. Diese Neuregelung gilt nur für Tarifbeschäftigte, mit denen nach dem 6. Juli 2009 erstmals ein Altersteilzeitvertrag geschlossen wird und die die Altersteilzeitarbeit vor dem 1. Januar 2010 antreten (ausgenommen: u. a. Lehrer, Hochschullehrer).

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