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08.12.2010 Wichtiger Hinweis! Das LJPA Schwerin kommt in die Fakultät

Category: Juristische Fakultät

Wichtiger Hinweis!       Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Schwerin kommt in die Fakultät und berät die Antragsteller für die Pflichtfachprüfung (Sommersemester 2011)           am Mittwoch, d. 5.1.2011 von 10.00-15.00 Uhr im Dekanat der Fakultät.

 

Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! <<hier>> auch als PDF zum Download

 

Anmeldetermine an den Universitäten zur

Staatlichen Pflichtfachprüfung S 2011 (Klausurtermine April 2011)

Anmeldeschluss: 15. Januar 2011

An nachfolgend aufgeführten Terminen können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung  in Räumen der Universitäten Rostock und Greifs­wald unmittelbar bei den Mitarbeitern des Landesjustizprüfungsamtes ab­geben. Ihr Antrag wird vor Ort auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit über­prüft. Ihre Fragen hinsichtlich der Antragstellung können unmittelbar geklärt wer­den. Etwaige fehlende Unterlagen können Sie bis zum 15. Januar 2011 nach­reichen.

Anmeldetermin Greifswald:

Dienstag, 04. Januar 2011          -           10:00 - 15:00 Uhr

Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät,

Domstr. 20, - 1. OG -

 

Anmeldetermin Rostock:

Mittwoch, 05. Januar 2011          -           10:00 - 15:00 Uhr

Universität Rostock, Dekanat der juristischen Fakultät, Möllner Str. 10,

- 1. Etage -

Bitte bringen Sie zu dem Anmeldetermin das Anmeldeformular zur Staatlichen Pflichtfachprüfung ausgefüllt mit. Sofern Sie Bezieher von BAFöG sind, fügen Sie den Antragsunterlagen bitte weiter eine Kopie Ihres letzten BAFöG-Bescheids, den Erfassungsbogen des Bundesver­wal­tungs­amtes und die Anlage (BAföG) zum Antrag auf Zulassung zur Staat­lichen Pflichtfachprüfung bei.

Sämtliche erforderlichen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des LJPA unter Erste juristische Staatsprüfung/Staatliche Pflichtfachprüfung, Dokumente und Publikationen. Dort finden Sie auch eine Aufstellung der beizufügenden Unterlagen. Sollten Sie den Anmeldetermin wahrnehmen, ist es ausreichend, wenn Sie die Nachweise im Original und einfacher Kopie mitbringen. Nach einem Abgleich durch die Mitarbeiter des LJPA werden lediglich die Kopien zu den Akten genommen; die Originale - mit Ausnahme des Lebenslaufes/Lichtbildes - können Sie wieder mitnehmen.

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