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08.12.2010 Wichtiger Hinweis! Das LJPA Schwerin kommt in die Fakultät
Category: Juristische Fakultät
Wichtiger Hinweis! Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Schwerin kommt in die Fakultät und berät die Antragsteller für die Pflichtfachprüfung (Sommersemester 2011) am Mittwoch, d. 5.1.2011 von 10.00-15.00 Uhr im Dekanat der Fakultät.
Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! <<hier>> auch als PDF zum Download
Anmeldetermine an den Universitäten zur
Staatlichen Pflichtfachprüfung S 2011 (Klausurtermine April 2011)
Anmeldeschluss: 15. Januar 2011
An nachfolgend aufgeführten Terminen können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung in Räumen der Universitäten Rostock und Greifswald unmittelbar bei den Mitarbeitern des Landesjustizprüfungsamtes abgeben. Ihr Antrag wird vor Ort auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Ihre Fragen hinsichtlich der Antragstellung können unmittelbar geklärt werden. Etwaige fehlende Unterlagen können Sie bis zum 15. Januar 2011 nachreichen.
Anmeldetermin Greifswald:
Dienstag, 04. Januar 2011 - 10:00 - 15:00 Uhr
Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät,
Domstr. 20, - 1. OG -
Anmeldetermin Rostock:
Mittwoch, 05. Januar 2011 - 10:00 - 15:00 Uhr
Universität Rostock, Dekanat der juristischen Fakultät, Möllner Str. 10,
- 1. Etage -
Bitte bringen Sie zu dem Anmeldetermin das Anmeldeformular zur Staatlichen Pflichtfachprüfung ausgefüllt mit. Sofern Sie Bezieher von BAFöG sind, fügen Sie den Antragsunterlagen bitte weiter eine Kopie Ihres letzten BAFöG-Bescheids, den Erfassungsbogen des Bundesverwaltungsamtes und die Anlage (BAföG) zum Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung bei.
Sämtliche erforderlichen Vordrucke finden Sie auf der Homepage des LJPA unter Erste juristische Staatsprüfung/Staatliche Pflichtfachprüfung, Dokumente und Publikationen. Dort finden Sie auch eine Aufstellung der beizufügenden Unterlagen. Sollten Sie den Anmeldetermin wahrnehmen, ist es ausreichend, wenn Sie die Nachweise im Original und einfacher Kopie mitbringen. Nach einem Abgleich durch die Mitarbeiter des LJPA werden lediglich die Kopien zu den Akten genommen; die Originale - mit Ausnahme des Lebenslaufes/Lichtbildes - können Sie wieder mitnehmen.
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