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28.08.2012 Fehler bei Leichenschauen sollen ausgeschlossen werden

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Lehre wird auf aktuelle Erkenntnisse ausgerichtet

Dr. Ulrich Hammer

In den meisten Fällen ist der Hausarzt der erste Mediziner an einem  Verstorbenen - von professioneller Rechtsmedizin keine Spur. „Wir arbeiten an einer Übersicht problematischer und damit schwer einzuordnender Leichenschaubefunde“, sagt Dr. Ulrich Hammer, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock.  Bereits im kommenden Wintersemester werden die Studenten  mit einer neu konfigurierten Differentialdiagnostik vertraut gemacht.  „Wir wollen die Lehre insbesondere für die Leichenschau problemorientiert und praxisnah ausrichten, haben das bisherige Lehrkonzept für unser Fach durch  neueste Erkenntnisse aktualisiert“, sagt Dr. Hammer. Seiner Auffassung nach gibt es viel zu oft Fehlinterpretationen bei Leichenschauen. „Wer dorthin  gerufen wird, verfügt oft bis auf Taschenlampe und Pinzette über keine weiteren Hilfsmittel“, verweist der Rechtsmediziner auf den Alltag. „Hinzu kommen beispielsweise mangelnde Erfahrung, schlechtes Licht, Überlagerungen, Wettereinflüsse und Leichenveränderungen, die die Befunderhebung erschweren“.   Hammer sieht dringenden Handlungsbedarf, dass Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen,  auch Polizisten und Juristen für dieses Thema sensibilisiert werden.  „Wir haben all die offenen  Probleme aufgegriffen, Befunde gut verständlich gegenübergestellt, die sehr ähnlich  sind und deshalb miteinander verwechselt werden können, wie beispielsweise Stauungs- und Totenfleckblutungen, Verletzungen, die vor oder nach dem Tod entstanden sein können“.

Seit Jahrzehnten ist die Qualität der ärztlichen Leichenschau in der Kritik. „Es gibt ungeübte Ärzte, die nur selten Verstorbene untersuchen“, verweist Dr. Hammer auf die Praxis. Dabei steht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten neben der Todesursache die Fehlqualifikation der Todesart (z. B. natürlich statt nichtnatürlich) im Zentrum der Kritik. Es gibt zudem eine Vielzahl struktureller Probleme bei der ärztlichen Leichenschau.  In bestimmten Fällen sind  Leichenschauer überfordert, fehlt es an Vorbildung in der Handhabung von Problemfällen.

Die Rostocker Rechtsmediziner machen pro Jahr etwa 10 000 Fotos von Befunden und Leichenveränderungen, die anonym bleiben und hohen  Ansprüchen der Pietät Rechnung tragen. Eine Quelle sind u. a. Feuerbestattungsleichenschauen im Krematorium. „Wir nehmen die Diagnosen zur Kenntnis, fahnden nach Befunden von todesursächlicher Relevanz,  kontrollieren, ob bei Menschen, die durch Gewalt verstorben sind, die Polizei informiert worden ist“, so wie es das Bestattungsgesetz fordert, schildert Dr. Hammer. Manchmal muss die Verbrennung um einen Tag ausgesetzt werden, um Rücksprachen mit Behörden und Ärzten zu halten. „Aber nur selten wird daraus ein Kriminalfall“, so Dr. Hammer. „Viel häufiger stellen wir fest, dass Todesfälle, die als natürlicher Tod deklariert waren, umgewidmet werden müssen in einen nichtnatürlichen Tod“, gibt der Rechtsmediziner Einblick. Das kann strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Ein Beispiel: Zieht sich jemand nach einem Sturz einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstirbt vielleicht kurze Zeit später an Komplikationen (Lungenentzündung Lungenembolie), geht der Arzt oft von einem natürlichen Tod aus. „Lässt sich aber vermuten, dass der Betroffene  ohne Sturz noch leben würde, müsste man von einem nichtnatürlichen Tod ausgehen“, skizziert Hammer, ganz unabhängig davon, wie es vermutlich zum Sturz gekommen ist und was der Patient selbst vielleicht zuvor berichtete. Ermittlungen dazu sind Aufgabe der Polizei, die aber nur tätig werden kann, wenn sie informiert wird.  Noch viel häufiger finden sich bei den Krematoriumsleichenschauen aber Motive, die  für die Leichenschauausbildung Verwendung finden. “Die Toten lehren die Lebenden“: Nach diesem Grundsatz versuchen die Rostocker Rechtsmediziner im Rahmen ihres akkreditierten Gerichtsärztlichen Dienstes so viel wie möglich Informationen zu bekommen, um die Lehre und die Begutachtungspraxis auf stabile Fundamente zu stellen.  

 

Kontakt:

Dr. med. Ulrich Hammer
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsmedizin Rostock
Tel: 0381 494 9901
Mail: ulrich.hammer(at)med.uni-rostock.de

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