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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Manchmal ist es notwendig, dass z. B. nach einer Krankheit, durch bestimmte Maßnahmen, Leistungen oder Hilfen der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin umgestaltet werden muss. Das kann durch organisatorische Maßnahmen oder auch durch die Anschaffung von Arbeitsmitteln erfolgen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen im Rahmen des gesetzlichen verankerten Betrieblichen Eingliederungsmanagements unsere Unterstützung an. Nach einem Beratungsgespräch können durch die Universität ggf. mit Unterstützung des Integrationsamtes entsprechende Maßnahmen im Interesse Ihrer Gesundheit ergriffen werden. Dabei können, wenn Sie es möchten, der Personalrat und/oder die Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden. Sie entscheiden selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement durchführen möchten. Wir informieren Sie gern, wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten und zum Ablauf haben.

Möglich ist z. B. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements:

  • eine technische Arbeitshilfe zu beschaffen,
  • die Qualifikation zu verbessern,
  • die Arbeitszeit zu reduzieren oder zu verlagern,
  • eine Umsetzung auf einem geeigneten Arbeitsplatz vorzunehmen,
  • den Arbeitsplatz anzupassen,
  • eine Wiedereingliederung zu planen oder
  • die Planung von Rehabilitationsmaßnahmen zu begleiten.

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