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Gefahrstoffe/ Gefahrstoffkataster

Die Universität Rostock verfügt seit Anfang 2008 über ein Gefahrstoffkataster, das durch die Fakultäten, Institute, Lehrstühle, Arbeitsgruppen und andere relevante Bereiche genutzt werden kann. Administriert wird das System durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die den Zugang zum System einrichtet und eine Einweisung zum Umgang vornimmt.

Hinweise zum Gefahrstoffkataster

Beim Umgang mit Gefahrstoffen gehört die Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses (Kataster) nach Gefahrstoffverordnung zu den Pflichten des verantwortlichen Führungspersonals.

In das Gefahrstoffkataster sind alle nach dem Gesetz klassifizierten Gefahrstoffe (mit Gefahrstoffsymbolen) einzupflegen. Erfassungspflichtig sind alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse die entsprechend der Gefahrstoffverordnung nach ihren gefährlichen Eigenschaften bereits als Gefahrstoffe eingestuft sind bzw. als solche eingestuft werden müssen. Die Gefahrstoffklassifizierung erfolgt über die R- und S-Sätze. Eine Mengenschwelle für die in das Gefahrstoffkataster aufzunehmenden Gefahrstoffe gibt es nicht. Entscheidend für die Aufnahme in das Kataster ist die Gefährdung bei der konkreten Tätigkeit mit dem Gefahrstoff. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung für den Stoff und die Tätigkeit nur eine geringe Gefährdung, muss er nicht im Kataster erscheinen, kann aber mit aufgenommen werden (Bestandsverwaltung).

Die Einträge im Kataster sind mindestens einmal jährlich, bei erheblichen Änderungen der mittleren Umgangsmengen auch öfter zu aktualisieren. Die ins Kataster einzutragende Gefahrstoffmenge soll eine Abschätzung des tatsächlich vorhandenen Gefährdungspotenzials durch den genannten Stoff widerspiegeln. Für Zubereitungen, Lösungen, Substanzgemische gilt: Sobald mindestens ein Inhaltsstoff ein Gefahrstoff ist, dann ist auch das Gemisch zunächst einmal als Gefahrstoff zu handhaben.

Ansprechpartner:
Dr. Jeanette Stelter
Tel.: 498 1409
jeanette.stelter(at)uni-rostock.de

http://www.uni-rostock.de/kataster/

 

 

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