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Studienplatztausch
Ein Studienplatztausch kann nur bei Einverständnis der beteiligten Hochschulen erfolgen. An der Universität Rostock ist dieser nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Genehmigung durch die Hochschule.
1. Fachsemester (vor Studienbeginn)
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge und bei Zuweisung eines Studienplatzes über hochschulstart.de (ehemals ZVS) ist nur ein Tausch möglich, wenn beide Tauschpartner innerhalb der gleichen Quote (Leistung, Wartezeit) eine Zulassung erhalten konnten.
Wenn Sie im Auswahlverfahren der Universität Rostock (AdH) einen Studienplatz erhalten haben, ist ein Tausch ausgeschlossen.
Höheres Fachsemester
Voraussetzung für die Antragstellung ist:
1. beide Tauschpartner haben die gleiche Fachsemesteranzahl
2. der Tauschpartner für die Universität Rostock muss den Leistungsstand entsprechend der Studienordnung der Universität Rostock nachweisen
3. beide Tauschpartner haben ihren Studienplatz nicht durch einen gerichtlichen Beschluss erhalten.
Für einen Studienplatztausch benutzen Sie bitte den entsprechenden Antrag der Universität Rostock.
Wichtige Hinweise zum Studienplatztausch finden Sie hier.
Hilfreiche Informationen zur Tauschpartnersuche finden Sie hier.
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