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Wechsel von einer anderen Hochschule an die Universität Rostock

Unter Studienangebot können Sie sich informieren, welche Studiengänge an der Universität Rostock im Erstsemester zulassungsfrei bzw. zulassungsbeschränkt (NC) sind.

In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich innerhalb der Einschreibfristen Immatrikulieren (siehe Immatrikulation).

Bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester für einen zulassungsfreien Studiengang werden Sie grundsätzlich in das nächsthöhere Semester eingeschrieben. Daher müssen Sie im Vorfeld zu Fragen der Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen mit dem zuständigen Prüfungsamt der Universität Rostockbzw. dem zuständigen Studienfachberater Verbindung aufnehmen und prüfen, ob ein Studium gemäß der Prüfungsordnung (Prüfungsfristen) der Universität Rostock möglich ist.

Eine Übersicht über alle zulassungsbeschränkten Studiengänge im höheren Fachsemester finden Sie hier. Ist Ihr gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt, ist eine vorherige fristgerechte Bewerbung erforderlich.

Die Bewerbungsfristen für einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester sind:
zum Wintersemester           01.06. bis 15.07. d. J.
zum Sommersemester        01.12. bis 15.01. d. J.
Der 15.07. und 15.01. sind Ausschlussfristen!
Später eingereichte Bewerbungsanträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Da der Lehrbetrieb an der Universität Rostock nach Studienjahren, jeweils beginnend mit dem Wintersemester, gegliedert ist, kann zum Wintersemester stets nur eine Bewerbung für die ungeraden Fachsemester (1, 3 usw.) und zum Sommersemester stets nur für die geraden Fachsemester (2, 4 usw.) erfolgen.

Hinweise über einzureichende Unterlagen finden Sie auf der Rückseite des Antragformulars.
Fehlende Unterlagen können mit einem entsprechendem Vermerk bis zum 10.09. d. J. (Wintersemester) bzw. 10.03. d. J. (Sommersemester) nachgereicht werden.
Den Zulassungsantrag zum höheren Fachsemester finden Sie hier

Weitere Informationen finden Sie unter Bewerbung.

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