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Ombudskommission
An der Universität Rostock ist eine Ombudskommission eingerichtet. Dieser obliegt es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen (§ 5 der Regeln).
Im Rahmen der Vorprüfung befasst sich die Kommission mit den Vorwürfen und gibt dem vom Verdacht des Fehlverhaltens Betroffenen unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme. Kommt die Kommission zum Ergebnis, dass der Vorwurf nicht haltbar ist, stellt sie das Verfahren unter Mitteilung der Gründe an den Betroffenen ein. Kann der Vorwurf im Vorverfahren nicht entkräftet werden, wird das förmliche Untersuchungsverfahren eröffnet. Die Kommission prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Ein internes Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung der Kommission im förmlichen Untersuchungsverfahren ist nicht gegeben (§ 6 der Regeln).
Der Untersuchungskommission gehören an:
Ombudspersonen der Universität Rostock (Prof. Dr. S. Glatzel , Fr. Prof. Dr. N. Vojdani, Prof. Dr. M. Rösel, Prof. Dr. B. J. Krause)
und
Geschäftsstelle der Ombudskommission:
Medizinische Fakultät der Universität Rostock
Ernst-Heydemann-Str. 8, Raum 1.049 (Kinderklinik)
18057 Rostock
Tel.: 0381/ 494 5025
Fax: 0381/ 494 5002
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