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Personalvertretungen

Unsere Personalräte vertreten die Beschäftigten der Universität Rostock gegenüber der Dienststelle. Dieses Recht ergibt sich aus dem "Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern". Nach §76 des Personalvertretungsgesetzes werden an Hochschulen für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte unterschiedliche Personalräte gewählt: wissenschaftlicher Personalrat  und nichtwissenschaftlicher Personalrat vertreten die Interessen der jeweiligen Beschäftigtengruppen der Universität und können auch nur von diesen gewählt werden. Damit existieren an der Dienststelle Universität Rostock zwei Personalräte. Aus §47 des Personalvertretungsgesetzes ergibt sich, dass in diesem Fall ein Gesamtpersonalrat gebildet wird. Dieser Gesamtpersonalrat der Universität vertritt die gemeinsamen, übergreifenden Interessen aller Beschäftigten der Universität.

Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Ausbildung befinden, werden durch die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) vertreten.

Die Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock vertritt die Interessen aller schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten der Universität gegenüber der Dienststelle. Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) finden sich die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schwerbehindertenvertretung, die nur von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt werden kann.

 

 

 

 

 

 

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