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Visum und Aufenthaltserlaubnis
Das Auswärtige Amt und der DAAD bieten folgende Informationen und Hinweise zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Nach der Anreise müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke bei der Ausländerbehörde beantragen.
EU-Bürger und Bürger aus nicht visapflichtigen Ländern müssen sich ebenfalls anmelden, sofern sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchten.
Informationen und die erforderlichen Unterlagen für Nicht-EU-Bürger gibt es hier:
- Einwohneramt der Hansestadt Rostock
Sachgebiet Ausländerangelegenheiten
(Ausländerbehörde)
An der Hege 9
D-18055 Rostock
Telefon: +49 381 / 381-2251
Telefax: +49 381 / 381-2261
Informationen und die erforderlichen Unterlagen für EU-Bürger gibt es hier:
Zur Anmeldung mitzubringen sind u. a. folgende Unterlagen:
- ein gültiger Reisepass mit Visum zu Studienzwecken (nicht für EU-Bürger)
- ein biometrisches Passfoto
- eine Studienbescheinigung der Universität Rostock, bzw. eine Bewerbungsbestätigung mit Angabe der voraussichtlichen Studiendauer
- ein Finanzierungsnachweis (Stipendiennachweis, Bankerklärung der Eltern oder ähnliches). Gegenwärtig sollten dies etwa 670,- EUR pro Monat sein.
- ein Krankenversicherungsnachweis, der in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird (für EU-Bürger europäische Chipkarte)
- ein gültiger Mietvertrag
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