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Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter (ERASMUS Personalmobilität)
Allgemeines
Nicht nur Studenten und Dozenten sollen von der Mobilität des ERASMUS-Programms profitieren. Auch das Verwaltungspersonal und alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochschule haben unter dem neuen ERASMUS-Programm, 2007-2013, die Chance, Wissen und Methoden im Austausch zu erweitern. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Programm und den europäischen Gedanken in der Hochschule noch stärker zu verankern. Durch den Austausch von Erfahrungen mit den europäischen Partnern können neue Netzwerke gebildet und vielleicht auch Arbeitsabläufe harmonisiert werden, die insbesondere für die ERASMUS-Mobilitäten im Studierenden- und Dozentenbereich zum Tragen kommen oder in anderem Zusammenhang zur Internationalisierung der Universität Rostock beitragen. Die Dauer dieser Auslandsaufenthalte soll mindestens eine (= 5 Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen betragen. Das Programm übernimmt dabei die Fahrtkosten und die Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz. Das Akademische Auslandsamt entscheidet in Abstimmung mit dem Arbeits- bzw. Fachbereich des Antragsstellers über eine Förderung anhand folgender Kriterien:
- Befürwortung von Dezernat / Referat bzw. Fakultät / Institut
- Relevanz der Inhalte des Aufenthalts (insb. bei Staff Training Weeks) für die Tätigkeit an der Universität Rostock.
Alle notwendigen Unterlagen und Formulare um eine Förderung zu beantragen finden Sie auf der folgenden Seite:
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