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ERASMUS für Dozenten
Programmbeschreibung und Förderspektrum
Das ERASMUS-Mobilitätsprogramm bietet Ihnen im Rahmen der Dozentenmoblilität die Möglichkeit, für einen Lehr- und Forschungsaufenthalt eine unserer europäischen Partnerhochschulen zu besuchen. Es kann sich dabei sowohl um einen reinen Lehraufenthalt als auch um eine Verknüpfung von Lehre und Forschung handeln. Diese Fördermaßnahme dient dazu, die europäische Zusammenarbeit der Hochschulen zu stärken sowie Ihr Fachwissen und Ihre hochschuldidaktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern. Langfristig sollen aus Abstimmungen in Lehre und Forschung gemeinsame Module oder Studienprogramme entwickelt werden, die das Lehrangebot beider Hochschulen bereichern. Zudem erhalten Studenten, die nicht am Mobilitätsprogramm teilnehmen die Chance, vom Wissen ausländischer Dozenten zu profitieren.
Das Programm richtet sich an alle Personen, die an der Universität Rostock angestellt sind und Staatsangehörige eines am ERASMUS-Programm teilnehmenden Landes sind. Es ist damit ausdrücklich auch für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler geeignet. Gefördert werden Lehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen, mit denen entsprechende bilaterale Vereinbarungen bestehen. Die Lehraufenthalte müssen mindestens 5 Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens 6 Wochen dauern. Der DAAD empfiehlt eine Mindestdauer von 5 Tagen. Erstattet werden Reise- und Übernachtungskosten plus Tagegeld im Rahmen des Landesreisekostenrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In aller Regel sind die tatsächlich entstehenden Kosten abgedeckt.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Teilnahme
Jeder Dozentenaustausch vollzieht sich auf der Grundlage eines bilateralen Vertrages und nach detaillierter Absprache mit der Partnerhochschule. Interessierte Dozenten melden Ihre Gastlehrtätigkeit beim ERASMUS-Fachkoordinator ihrer Fakultät bzw. bei der Planungsabfrage des Akademischen Auslandsamtes zu Beginn des Wintersemesters an und konkretisieren diese Angaben so bald wie möglich. Das Akademische Auslandsamt entscheidet in Abstimmung mit dem Fachbereich des Antragsstellers über eine Förderung anhand folgender Kriterien:
- Befürwortung von Fakultät / Institut
- Übereinstimmung des hiesigen Forschungs- bzw. Lehrbereichs mit den im Ausland zu erteilenden Lehrinhalten.
Das Akademische Auslandsamt kalkuliert die Kosten. Bewerbungsfristen gibt es nicht – es wird versucht auch kurzfristige Förderungsanträge zu berücksichtigen.
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