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ERASMUS - Studium in Europa
Bewerbung
Zunächst informieren Sie sich auf der Webseite des AAA über die bestehenden ERASMUS-Partnerschaften Ihrer Fakultät / Ihres Instituts. Der erste Weg führt Sie dann zum Erasmus-Koordinator Ihres Fachbereichs. Dort erhalten Sie weitere Infos v.a. zu fachspezifischen Gegebenheiten des Austauschs (z.B. Anerkennung). Entsprechend den Gepflogenheiten des Fachs bewerben Sie sich bei Ihrem Koordinator um einen Austauschstudienplatz. Die Auswahlkriterien des jeweiligen Koordinators finden Sie auf den Webseiten der betreffenden Fakultät / des betreffenden Instituts. Haben Sie vom Koordinator die Zusage eines ERASMUS-Studienplatzes erhalten, geht es an das Ausfüllen der für die ERASMUS-Förderung notwendigen Formulare. Die jeweils aktuellen Formulare finden Sie auf den Seiten des AAA, die Sie dann bitte gewissenhaft ausfüllen. Danach kommen Sie mit Ihren komplettierten Bewerbungsunterlagen (eigene Unterschriften und Unterschriften des Koordinators nicht vergessen) in das Akademische Auslandsamt.
Wichtig: jeder Fachbereich hat seine eigenen Partner (ERASMUS-Partnerschaften) im Ausland, aber bei entsprechender Verfügbarkeit können auch die Austauschplätze anderer Fachbereiche genutzt werden. Wenn Sie als "Fremdnutzer" über einen anderen ERASMUS-Vertrag ins Ausland gehen wollen, müssen Sie im Vorfeld zwei Punkte selbständig lösen. Fragen Sie beim betreffenden Koordinator nach, ob er Ihnen als "fachfremdem" Studenten den gewünschten Platz zur Verfügung stellen würde. Ist dies möglich, müssen Sie bei der Partneruni nachfragen, ob man Sie als "fachfremden" Studenten akzeptieren würde. Werden diese beiden Voraussetzungen erfüllt, können Sie auch über einen "fachfremden" ERASMUS-Vertrag ins Ausland gehen.
Einen Vorgeschmack auf den Studienaufenthalt, interessante und nützliche Informationen finden Sie in den Erfahrungsberichten ehemaliger Erasmus-Studenten.
Förderspektrum
Was wird gefördert?
Unter ERASMUS wird die Studentenmobilität zwischen den europäischen Hochschulen gefördert. Rostocker Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem fremden Land zu leben und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System der Partnerhochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Wer wird gefördert?
Studierende, die in ihrem Fach einen Austauschplatz erhalten haben und auch ordnungsgemäß an der Universität Rostock eingeschrieben sind, werden im Rahmen des ERASMUS Programms unterstützt.
Diese Studenten müssen:
- das erste Studienjahr abgeschlossen haben;
- mindestens drei und höchstens zwölf Monate Studium an einer Partnerhochschule absolvieren;
- einen Lernvertrag zwischen der Universität Rostock und der Partnerhochschule schließen, der die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung regelt;
- sich verpflichten, nach Rückkehr über Ihren Auslandsstudienaufenthalt zu berichten.
Wie wird gefördert?
Großer Vorteil am Programm ist das Wegfallen der Studiengebühren an der Gasthochschule. Zudem erhält jeder Studierende einen Mobilitätszuschuss, der die Mehrkosten im Ausland decken soll.
Im akademischen Jahr 2013/14 liegt die Förderrate bei 180 Euro pro Monat (unabhängig vom Zielland). Ist am Ende des ERASMUS-Förderzeitraums noch Geld übrig, werden die Restmittel unter allen teilnehmenden Studierenden, die ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, aufgeteilt.
Wo wird gefördert?
Aufenthalte in insgesamt 33 europäischen Ländern sind über ERASMUS förderbar: die 28 EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Türkei, Norwegen, Island und Liechtenstein.
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