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Studienaufenthalte und PJ an Partneruniversitäten

Finanzierung

So unterschiedlich sich die Austauschmöglichkeiten mit den einzelnen Partnereinrichtungen darstellen, so verschieden sind auch die Förderungen, die für den jeweiligen Austausch bereit stehen. Generell ist der Erlass von Studiengebühren an der Partnerhochschule eine zentrale Säule der Förderung. Hieraus leitet sich auch das Prinzip eines zahlenmäßig ausgeglichenen Austausches ab, der für viele Partner bindend ist. Wenn Rostock also deutlich mehr Studenten zum Partner schicken will, als dieser für Rostock aufbieten kann, so können durchaus auch Studiengebühren anfallen.

Dabei gibt es für Bafög-Berechtigte die Möglichkeit, die Studiengebühren im Ausland bis zu einer Höhe von 4.600 EUR für max. ein Jahr fördern zu lassen. Für die Partnereinrichtungen hat das in der jüngeren Vergangenheit häufig ausgereicht.

Graduierte (Bachelor-Absolventen) oder gleichgestellte Studierende (Lehramt mit 6 abgeschlossenen Semestern) können sich bei einigen US-Partnereinrichtungen für Teaching oder Research Assistantships bewerben. Dabei werden nicht nur die Studiengebühren erlassen, sondern es wird eine monatliche Zuwendung gezahlt, mit der man den Aufenthalt zum großen Teil finanzieren kann. Einige Partner akzeptieren Bewerbungen von non-degree graduate students (Studenten, die keinen Abschluss beim US-amerikanischen Partner anstreben), bei anderen müssen die Studierenden sich genau so bewerben, wie jeder amerikanische oder internationale Student, der den M.A. oder M.B.A. der jeweiligen Universität anstrebt.

Auch bei den asiatischen Partnern gibt es die Möglichkeit, als Fremdsprachenassistent Lehrerfahrung zu sammeln und im Gegenzug Kenntnisse der Landessprache zu erwerben. Die Universität Rostock unterstützt ihre im Rahmen der Universitätspartnerschaften mobilen Studenten mit einem Zuschuss zu den Reisekosten.

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