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Programmbeschreibung

Das Hochschulprogramm ERASMUS ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union (EU). Mit dem übergeordneten Bildungsgedanke des "Lebenslangen Lernens (LLP) 2007 - 2013", fasst ERASMUS alte und neue Programmteile zusammen und erreicht damit eine neue Dimension. So gehören nun neben der Mobilität von Studierenden und Dozenten auch die Unterstützung von Praktika  und die Durchführung von Intensivprogrammen zu den Aufgaben des Programms. Hinzu kommen weitere Möglichkeiten für Mitarbeiter in der Hochschulverwaltung. Durch die Förderung sollen Hochschulen zu einer breiter angelegten Zusammenarbeit angeregt werden. Fachwissen und neue Erkenntnisse werden zusammengeführt, um gemeinsame Lehrmodule oder Lehrpläne für Studiengänge zu entwickeln. Diese sollen das Studium und das Erlangen eines doppelten oder gemeinsamen Abschlusses erleichtern.

Der Grundgedanke bei allen Programmteilen ist die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und das Kennenlernen der verschiedenen Kulturen. Die Intensivierung und Schaffung von besseren Rahmenbedingungen von Mobilität und Austausch wirkt sich so positiv auf soziale Kontakte innerhalb Europas aus und fördert das Zusammenwachsen der EU.

Partnerschaften und FachbereichskoordinatorINNen

Die Universität Rostock verfügt im Rahmen des ERASMUS Programms über
zahlreiche Partnerschaften mit Hochschulen in Europa. Die Verträge werden zwischen den einzelnen Fachbereichen abgeschlossen und von den Fachkoordinatoren betreut. Das akademische Auslandsamt kümmert sich gemeinsam mit den Fächern um Abschluss, Verlängerung und Umsetzung der bilateralen Verträge. Neue Partnerschaften können kurzfristig und unkompliziert abgeschlossen werden, sofern auf beiden Seiten Einigkeit über Art, Dauer und Umfang des Austausches besteht.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem ERASMUS-Programm

Die Teilnehmer des ERASMUS-Programms haben die Möglichkeit Beschwerden, die in Zusammenhang mit dem ERASMUS-Programm stehen, bei der Pro-Rektorin für Internationales, Gleichstellung und Diversität PD Dr. Bettina Eichler-Löbermann (bettina.eichler(at)uni-rostock.de) einzureichen.

Auslandsmobilität mit Behinderung

Behinderte können einen erhöhten Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen). Im akademischen Jahr 2013/14 werden Teilnehmer mit einem Behinderungsgrad von mind. 30 % mit einem monatlichen Zuschuß von 300 € (Studium) und 400 € (Praktikum) gefördert.

ERASMUS University Charter und European Policy Statement

Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. Die Universität Rostock hat für die aktuelle Laufzeit des ERASMUS-Programms (2007-2013/14) eine erweiterte ERASMUS-Universitätscharta erhalten und ist damit zur Teilnahme an allen Teilbereichen des ERASMUS-Programms berechtigt. Hier finden Sie auch das ERASMUS-Policy-Statement.

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