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PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden

Was ist Promos und was kann gefördert werden?


Mit diesem Mobilitätsprogramm des DAAD werden an der Universität Rostock im Jahr 2013 Studien- und Praktikumsaufenthalte von Studierenden weltweit durch Vergabe von Teilstipendien und Reisekostenzuschüssen gefördert.

Studiengruppenreisen können in diesem Jahr nur berücksichtigt werden, wenn entsprechend ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

 

Wann kann man sich bewerben?


PROMOS wird 2 mal jährlich, jeweils für Auslandsvorhaben in der ersten bzw. zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres, ausgeschrieben.

Für 2013 ist die Auswahl abgeschlossen. Neue Bewerbungen sind wieder für 2014 möglich.

 

Bewerbungstermine 2014:

1. November 2013, für Aufenthalte im 1. Halbjahr 2014

1. Juni 2014, für Aufenthalte im 2. Halbjahr 2014

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
    Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten z.B. für Semesteraufenthalte von Studierenden. Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind möglich, wenn eine Förderung über ERASMUS ausgeschlossen ist.
    Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
    Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen förderbar. Praktikumsaufenthalte im ERASMUS-Raum werden grundsätzlich über das ERASMUS-Praktikantenprogramm gefördert.
    Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland.
    Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.
    Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.

HINWEIS: Aus finanziellen Gründen können Teilstipendien für Studien- und Praktikumsaufenthalte nur für maximal 3 Monate gezahlt werden.

  • Studienreisen/Exkursionen von Studierenden und Doktoranden (bis zu 12 Tagen)
    Studienreisen von maximal 12 Tagen Dauer können ausschließlich mit einer länderabhängigen Aufenthaltspauschale in Höhe von 30,- € bzw. 45,- € gefördert werden. Die Reise muss von mindestens einem Hochschulvertreter begleitet werden. Die begleitenden Hochschulvertreter können ebenfalls durch die Aufenthaltspauschale gefördert werden. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden.
    Die Antragstellung erfolgt durch den begleitenden Hochschullehrer. Die Förderung steht 2013 unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzuweisung.
    Hinweis: Für Vortrags- oder Kongressreisen beachten Sie bitte die Fördermöglichkeiten im Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD.

 

In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich durch die durch den DAAD vorgegebenen Fördersätze.

 

Wer kann sich bewerben/teilnehmen?
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.) deutscher Hochschulen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

 

Welche Dokumente sind für die Bewerbung nötig?
(Bitte alle Unterlagen in einfacher Klarsichthülle abgeben)

  1.  Studienstipendien und Praktika:
    1. Bewerbungsschreiben (Motivation, Beschreibung des Vorhabens und Wahl der empfangenden Einrichtung)
    2. Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum Engagement im akademischen/nicht-akademischen Bereich
    3. Nachweis der bisher erbrachten Studienleistungen, vom Studienbüro bestätigt
      (oder: Transcript of Records)
    4. für Medizinstudenten: evt. Kopie des Nachweises zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    5. Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (UNI-Cert, DAAD-Sprachnachweis, TOEFL etc.) oder eine Bescheinigung, dass ein Sprachkurs besucht wird
    6. Zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern über die fachliche, sprachliche und persönliche Eignung für den Auslandsaufenthalt
    7. Für Studienaufenthalte zusätzlich: Aufnahmebescheinigung der Gastuniversität
    8. Für Praktikanten zusätzlich: Praktikumsvertrag (eine eventuelle Vergütung muss aus dem Vertrag hervorgehen)
  2. Studienreisen:
    1. Detaillierte Programmbeschreibung inklusive Zeitplan
    2. Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule
    3. Teilnehmerliste
    4. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmer (z.B. durch verpflichtenden Besuch eines Seminars)
    5. Finanzierungsplan

 

Die Stipendien werden durch eine Auswahlkommission der Universität Rostock vergeben. Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind die Studienleistungen, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium, bestehende Sprachkenntnisse sowie das Auswahlgespräch.

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Universität Rostock
Akademisches Auslandsamt
Maja von Wedelstedt
18051 Rostock

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