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Akademischer Senat
Der Akademische Senat beschließt u.a. über den Universitätsentwicklungsplan und über die Vorlage der Grundordnung sowie der Wahlordnung an das Konzil. Darüber hinaus obliegen ihm Entscheidungs-, Wahl- und Mitwirkungsbefugnisse in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Der Akademische Senat berät den Rechenschaftsbericht der Universitätsleitung und entscheidet über deren Entlastung. Der Akademische Senat unterbreitet dem Konzil Vorschläge zur Wahl des Rektors und des Universitätsrats.
Mitglieder des Akademischen Senats sind zwölf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, je vier Vertreter der Gruppe der Studierenden und der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie zwei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Rechnungsprüfungsausschuss des Akademischen Senats gemäß § 106 des Landeshochschulgesetzes
Senator Prof. Dr, Horst Harndorf, MSF
Stud. Senatorin Sarah Sahl, IEF
Senatorin Dr. Barbara Amling, SZ
Senator Dr. Arne Schoor, MNF
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