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Aufgaben
Der Kanzler leitet die Universitätsverwaltung im Rahmen der Richtlinien des Rektors und ist Beauftragter für den Haushalt.
Kanzler und Universitätsverwaltung unterstützen die Mitglieder und Organe der Universität bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Als Beauftragter für den Haushalt obliegen ihm die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und der Unterlagen für den Entwurf des Haushaltsplans.
Er ist für die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich und ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen.
Büro des Kanzlers
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