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Vertretungen und Beauftragte
Unsere Personalräte vertreten die Beschäftigten der Universität Rostock gegenüber der Dienststelle. Dieses Recht ergibt sich aus dem "Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern". Nach §76 des Personalvertretungsgesetzes werden an Hochschulen für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte unterschiedliche Personalräte gewählt: wissenschaftlicher Personalrat und nichtwissenschaftlicher Personalrat vertreten die Interessen der jeweiligen Beschäftigtengruppen der Universität und können auch nur von diesen gewählt werden. Damit existieren an der Dienststelle Universität Rostock zwei Personalräte.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Personalräte.
Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Ausbildung befinden, werden durch die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) vertreten.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Jugend- und Ausbildungsvertretung.
Die Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock vertritt die Interessen aller schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten der Universität gegenüber der Dienststelle. Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) finden sich die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schwerbehindertenvertretung, die nur von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Schwerbehindertenvertretung.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Leitung und die zentralen Gremien der Universität Rostock bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Gleichstellungsbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte überwacht und unterstützt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an der Universität Rostock.
Das Studierendenparlament (StuRa - StudentInnenrat) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) sind die ständig arbeitende Interessenvertretung der Studierendenschaft. Der StuRa besteht aus gewählten Vertretern aller Fakultäten und tagt etwa monatlich. Jährlich, in der Regel im Sommersemester, können sich gewillte Studierende in den StuRa wählen lassen. Der AStA hingegen besteht aus Studierenden verschiedenster Fächer, die jeweils eigene Arbeitsgebiete haben und in diesen als Ansprechpartner für alle Studierenden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden studentische Interessen durch die Arbeit in Fachschaftsräten, Fakultätsräten und weiteren universitären Gremien vertreten.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Studierendenvertretungen.
Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende
Hier finden chronisch kranke und/oder behinderte Studierende alle Kontaktinformationen der Beauftragten von Universität und Fakultäten.
Noch mehr Informationen über die Initiativen zur Barrierefreiheit an der Universität Rostock sind unter www.barrierefrei.uni-rostock.de zu finden.
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