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Sprachliche Gleichstellung in Rechtsverordnungen
Die Universität Rostock hält sich in Bezug auf die Verwendung der gendergerechten Sprache an das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (3. Aufl., 2008). In diesem sind unter Teil B (Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften) Punkt 1 (Sprachliche Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen) die Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern geregelt.
Diese Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz können hier heruntergeladen werden.
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen M-V äußerte sich nochmals 2008 zur Verwendung der gendergerechten Sprache:
„Es wird darauf verwiesen, dass geschlechterneutrale oder geschlechtergerechte Personenbezeichnungen in Ordnungen zu verwenden sind. Ein anschauliches Beispiel für geschlechtergerechte Sprache ist das LHG M-V.“
Einen Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern mit zahlreichen Beispielen finden Sie: hier.
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