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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen in die Dienststelle. Sie vertritt ihre Interessen gegenüber der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Sie wacht darüber, dass die zu Gunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetzte, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen erfüllt werden.

Sie beantragt Maßnahmen, insbesondere präventive, bei den zuständigen Stellen.

Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und verhandelt bei berechtigten Anliegen mit dem Arbeitgeber.

Sie unterstützt die Beschäftigten bei Anträgen an die zuständige Behörde auf Feststellung einer Behinderung und Gleichstellung.

Sie hat das Recht, bei allen Sitzungen der Personalräte und deren Ausschüsse teilzunehmen und wirkt bei Beschlüssen, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte betreffen, mit.

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