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Lehraufträge / Gastvorträge

Lehraufträge


Zur Ergänzung des Lehrangebotes oder für einen durch haupt- oder nebenberufliche Lehrkräfte nicht gedeckten Lehrbedarf können Lehraufträge erteilt werden. Die Vergabe von Lehraufträgen an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt die Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen (Lehrauftragsrichtlinie) vom 09.01.2003, geändert durch Richtlinie vom 30.09.2008. Zur Umsetzung der Lehrauftragsrichtlinie beachten Sie bitte die Hinweise des Dezernates 4 vom 07.07.2003. Für die Antragstellung bzw. für die Abrechnung des Lehrauftrages  stehen nachfolgende Formulare zur Verfügung. Für die Lehraufträge im Rahmen des Weiterbildungsangebotes an der Universität Rostock sind gesonderte Antragsformulare zu verwenden.

 

 

Gastvorträge / Gastvorlesungen

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, können zu Gastvorträgen (einmalige Veranstaltung) oder zu Gastvorlesungen (innerhalb eines begrenzten Zeitraumes - höchstens 4 Wochen - fachlich zusammenhängende und aufeinander aufbauende Lehrveranstaltungen) eingeladen werden. Die Einladungen hierzu erfolgen in der Regel durch die Fakultäten im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang das hierzu von der Hochschulleitung festgelegte Verfahren, das mit Schreiben des Dezernates 4 vom 29.04.2004 an die Fakultäten übersandt wurde. Anbei finden Sie ein Musterbeispiel zur Vereinbarung von Gastvorträgen.

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Zusatzinformationen

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