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Beihilfe Beamtin/Beamter
Als Beamtin/Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Sie Anspruch auf eine ergänzende Fürsorgeleistung Ihres Dienstherrn bei Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. In Mecklenburg-Vorpommern werden gemäß § 91 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) Beihilfen nach den für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt. Am 14.02.2009 sind die neue Bundesbeihilfeverordnung und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten, die sich aus der im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 12.11.2008 enthaltenden Verordnungsermächtigung ergeben. Einblick in die gesetzlichen Grundlagen, Hinweise zur Beantragung von Beihilfen, Formulare sowie aktuelle Informationen erhalten Sie unter der Internetseite des Landesbesoldungsamtes Neustrelitz: www.lbesa.mv-regierung.de. Die Sachbearbeitung der Beihilfeanträge liegt im Landesbesoldungsamt Neustrelitz. An der Universität Rostock können Sie Frau Gutknecht in organisatorischen Angelegenheiten ansprechen (Tel.: 1272). Senden Sie Ihre Anträge bitte im verschlossenen Umschlag an die Beihilfestelle des Landesbesoldungsamtes. Hierfür kann auch der Kurierdienst der Universität Rostock in Anspruch genommen werden. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Beihilfe innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Rechnungsdatum zu beantragen ist (§ 54 BBhV). Als Posteingang zählt die Vorlage im Landesbesoldungsamt Neustrelitz.
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