Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Integration und Chancengleichheit für schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Personalpolitik der Universität Rostock ist auf Vielfalt und Chancengleichheit ausgerichtet. Die individuellen Kompetenzen aller Mitarbeitenden sollen berücksichtigt werden. Dabei ist die berufliche Integration schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wesentliches Handlungsfeld und Aufgabe der Führungskräfte. Für die Universität Rostock ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wichtig.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Das betrifft vor allem besondere Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben, z. B. Beschäftigungspflicht, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, grundsätzliche Einladung zu Bewerbungsgesprächen, Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, berufliche Entwicklung und den besonderen Kündigungsschutz.

Für alle Fragen erhalten Sie Unterstützung bei folgenden Ansprechpartnern

Grundlagen und Eckpunkte für die Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter ergeben sich für die Universität Rostock aus der Integrationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und der Hauptschwerbehindertenvertretung und aus der Schwerbehindertenrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben