Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Personalunterlagen

Für alle Mitarbeiter der Universität Rostock wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist das Landesbeamtengesetz (LBG) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Mitarbeiter haben das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Folgende Unterlagen werden Inhalt der Personalakte bzw. sind notwendig, damit wir die Auszahlung Ihres Entgeltes durch das Landesbesoldungsamt veranlassen können:

  • Personalbogen
  • Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Original)
  • Belehrungsbögen (siehe Belehrungsbögen am Seitenende)
  • ggf. Antrag auf Nebentätigkeitsgenehmigung
  • Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder (Beglaubigungen)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (Beglaubigung) bzw. Vorlage des Passes oder Personalausweises
  • ggf. Aufenthaltstitel (Vorlage)
  • Unterlagen über die Schul- und Berufsausbildung und/oder das Studium, Laufbahn- und Staatsprüfungen, Promotionsurkunde, Habilitationsnachweise etc.
  • ggf. Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
  • evtl. Nachweis über Zeiten Wehr- oder Zivildienst (Eingliederungsschein)

Das sind sehr viele Unterlagen, die wir im Original bzw. mit Ihrer Unterschrift benötigen. Sofern beglaubigte Unterlagen notwendig sind, können Sie auch Kopien fertigen. Sie müssen die Originalurkunden dann aber im Personaldezernat zur Einsicht vorlegen, damit wir die Übereinstimmung mit dem Original vermerken können.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Änderungen, z. B. der Wohnanschrift oder Bankverbindung (bitte Originalbeleg mit Unterschrift schicken), im Personaldezernat anzeigen. Auch wenn Sie z. B. Ihre Promotion oder Habilitation abgeschlossen haben, müssen Ihre Personalunterlagen entsprechend ergänzt werden.

Bereits bei Beginn Ihrer Beschäftigung bzw. in regelmäßigen späteren Abständen werden Sie über rechtliche Fragen förmlich belehrt werden. Nachfolgend hierzu eine Übersicht:

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben