Link: Suche und Kontakt

[Beginn des Inhalts]

Professorenangelegenheiten

Forschungs- oder Praxissemester

Ein Forschungs- oder Praxissemester kann auf Antrag wahrgenommen werden. Die Bedingungen bestimmen sich dazu nach § 64 Landeshochschulgesetz M-V. Die Universität Rostock hat für die Aussagekraft der Anträge und zur Vorbereitung der Entscheidung Richtlinien für die Gewährung eines Forschungs- und Praxissemesters konzipiert. Die Entscheidung über die Gewährung des Forschungssemesters trifft die Prorektorin bzw. der Prorektor für Forschung und Forschungsausbildung nach Stellungnahme des Dekans und der rechtlichen Prüfung durch das Personaldezernat. Bitte reichen Sie Anträge daher über Ihr Dekanat und das Referat Personalservice ein.

[Ende des Inhalts]

Zusatzinformationen

Nach oben