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Professorenangelegenheiten
Forschungs- oder Praxissemester
Ein Forschungs- oder Praxissemester kann auf Antrag wahrgenommen werden. Die Bedingungen bestimmen sich dazu nach § 64 Landeshochschulgesetz M-V. Die Universität Rostock hat für die Aussagekraft der Anträge und zur Vorbereitung der Entscheidung Richtlinien für die Gewährung eines Forschungs- und Praxissemesters konzipiert. Die Entscheidung über die Gewährung des Forschungssemesters trifft die Prorektorin bzw. der Prorektor für Forschung und Forschungsausbildung nach Stellungnahme des Dekans und der rechtlichen Prüfung durch das Personaldezernat. Bitte reichen Sie Anträge daher über Ihr Dekanat und das Referat Personalservice ein.
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