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Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte erbringen unterstützende Dienstleistungen in Lehre, Forschung und Entwicklungsvorhaben sowie damit in Zusammenhang stehende Verwaltungsaufgaben. Ihre Beschäftigung regelt sich nach der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte (Stundensätze) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 11.12.2008.
Die Einstellung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte wird weitgehend von den Fakultäten und Einrichtungen vorbereitet. Die zur Verfügung stehenden Haushalts- oder Projektmittel werden vor Vertragsabschluss dort geprüft und die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte müssen ihre Unterlagen vollständig auch dort vorlegen. In der Fakultät bzw. Einrichtung wird auch der Arbeitsvertrag bzw. der Änderungsvertrag in zweifacher Ausfertigung vorbereitet. Diesen kann die studentische Hilfskraft schon unterzeichnen. Die/der Verantwortliche/Projektleiter/in sollte ein Exemplar des Vertrages mitzeichnen. Mit der Tätigkeit kann aber erst begonnen werden, wenn das Personaldezernat den Vertragsentwurf und die Unterlagen geprüft und unterzeichnet hat.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
- Kopie des Personalausweises sowie ggf. Aufenthaltstitel
- aktuelle Studienbescheinigung(en) für die gesamte Laufzeit des Vertrages
- Formblatt "Erklärung zur Versicherungspflicht"
- Formblatt Landesbesoldungsamt Beleg-Nr. 250 "Anordnung zur Einrichtung eines Personenkontos" (Vordruck erhalten Sie)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Lohnsteuerkarte (für 2012 gilt weiterhin die LSK 2010 oder Ersatzbescheinigung vom Finanzamt)
- Erklärung der Bankverbindung (Bitte unbedingt SteuerID-Nr. angeben)
Wissenschaftliche Hilfskräfte müssen weiterhin folgende Unterlagen vorlegen:
- Bewerbung und tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Personalbogen
- Zeugnisse, insbesondere über den Hochschulabschluss
Darüber hinaus müssen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte die für alle Beschäftigten der Universität Rostock geltenden nachfolgenden Belehrungen unterzeichnen:
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