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Berufungsverfahren an der Universität Rostock

Berufungen neuer Professorinnen und Professoren sind ein wirkungsvolles Mittel zur Profilbildung an der Universität Rostock. Die im Rahmen von Berufungen getroffenen Personalentscheidungen beeinflussen die zukünftige Ausrichtung und Qualität von Lehre und Forschung nachhaltig, oft über Jahrzehnte. Ziel eines jeden Berufungsverfahrens ist es deshalb, im Hinblick auf das angestrebte Kompetenzprofil und die nationale sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universität Rostock die bestmöglichen Kandidaten für unsere Alma Mater zu gewinnen.

Rechtliche Grundlagen und allgemeine Informationen:

 

Nachfolgend finden Sie Beispiele für die Anträge auf Neubesetzung einer Professur sowie für die Anfertigung eines Berufungsvorschlags einschließlich Vorlage für den Akademischen Senat.

 

Mustervorlagen für die Anträge auf Neu-/ oder Wiederbesetzung / Umwidmung einer Professur:

Mustervorlagen für die Anfertigung eines Berufungsvorschlags:

 

Zu allen Fragen vor und während eines Berufungsverfahrens sowie vor der Ernennung/Berufung einer neuen Professorin/eines neuen Professors an der Universität Rostock steht Ihnen die Stabsstelle Berufungen, Personal- und Organisationsentwicklung (Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gaßmann und Frau Lehnert) gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns auch für jegliche Anregungen, Hinweise und konstruktive Kritik.

 

Rektor und Kanzler halten für die Berufungsgespräche feste Termine in ihren Kalendern frei. Nähere Informationen dazu können Sie dem Informationsschreiben entnehmen sowie der Terminübersicht über Berufungsgespräche in 2013.

 

Damit die neuberufenen Professorinnen und Professoren an der Universität Rostock nachhaltig motiviert werden, sehr gute Leistungen in Forschung, Lehre und akademische Selbstverwaltung zu erbringen, wurde die universitätsinterne Satzung über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete gemäß der Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (April 2010) (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HsLeistbVO M-V vom 28.01.2005) (GVOBl. M-V S. 60) verabschiedet. Diese bildet die Grundlage für die Erteilung von Leistungszulagen für besondere Leistungen an Professorinnen und Professoren der W-Bundesbesoldungsordnung.

Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige/r Professor/in" und "Honorarprofessor/in"

Gemäß § 73 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern kann der Akademische Senat unter bestimmten Voraussetzungen die Bezeichnung "außerplanmäßige/r Professor/in" bzw. "Honorarprofessor/in" verleihen.

Die Universität Rostock hat in der Verfahrensordnung für die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige/r Professor/in" und "Honorarprofessor/in" vom 02. März 2004 die Voraussetzungen für eine Verleihung der Bezeichnung näher definiert.

 

Mustervorlage für Anträge auf Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige/r Professor/in" und "Honorarprofessor/in":

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Zusatzinformationen

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