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Professorinnenprogramm

Dem Förderantrag der Universität Rostock wurde im Rahmen der Regelprofessur "Sprachbehindertenpädagogik und Sonderpädagogische Frühförderung", Neubesetzung mit Frau Prof. Dr. Tanja Jungmann, seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgreich zugestimmt. Somit gehört die Universität Rostock zu den Hochschulen, die sich im Jahr 2008 erfolgreich auf das Professorinnenprogramm beworben haben und eine finanzielle Unterstützung erhalten. Dank des Programms stehen der Universität in den Jahren 2009 bis 2014 rund 300.000 Euro zur Vefügung, die ausschließlich der Förderung von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zuteil werden sollen. 

Die Idee der Gleichstellungsförderung verbunden mit dem Gedanken, einen Zuwachs von weiblichen Spitzenforscherinnen an deutschen Hochschulen zu verzeichnen, veranlasste Bund und Länder sowie das BMBF, das Professorinnenprogramm mit einem finanziellen Anreiz von bundesweit insgesamt 150 Millionen Euro zu initiieren. Ziel dieses Programms ist die langfristige Förderung von Wissenschaftlerinnen im Rahmen von Gleichstellungskonzepten an Hochschulen. Externe Gutachterinnen und Gutachter hatten dabei die Aufgabe, alle eingereichten Zielsetzungen auf durchgängige und verbindliche Strukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Karriereaussichten für Wissenschaftlerinnen zu bewerten. Im Falle einer positiven Einschätzung ermöglichen die bewilligten Mittel Hochschulen und deren hoch qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen die Realisierung von zusätzlichen Projekten und bieten zudem Möglichkeiten personengebundener Unterstützung in Forschung, Entwicklung und Lehre. Darüber hinaus ist es bedeutend, nachhaltig weibliche Talente zu motivieren sowie eine Plattform mit positiven Impulsen hinsichtlich wissenschaftlicher Karrieren zu etablieren. Die Unterstützung durch das Professorinnenprogramm soll somit als dynamischer Anreiz für fortlaufende Entwicklung und stete Integration gleichstellungspolitischer Maßnahmen in den Hochschulalltag verstanden werden.

Frau Dr. Gaßmann hat im Auftrag der Hochschulleitung die Bewerbung der Universität Rostock auf das ausgeschriebene Professorinnenprogramm ausgearbeitet und nach erfolgter Bewilligung den konkreten Förderantrag gestellt. Seit April 2010 wird in der Stabsstelle Berufungen, Personal- und Organisationsentwicklung an der Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen sowie an der zweckmäßigen Verwendung der zugesprochenen Gelder für die gesamte Universität gearbeitet.

Folgende gleichstellungsfördernde Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. werden derzeit angeboten:

  • Unterstützung der "AG Gender Forschung" mit einer zusätzlichen wissenschaftlichen Hilfskraft (2010 bis 2011)
  • Coaching für neuberufene Professorinnen und weibliche Führungskräfte
  • Einstellung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte für habilitierte Wissenschaftlerinnen und neuberufene Professorinnen
  • Anschubfinanzierung zur Erstellung von Anträgen der Forschungsförderung bei Drittmittelgebern und für Forschungsprojekte in Qualifikationsprozessen (Promotionen - Habilitationen bzw. Stipendiatenförderung) (Vergabe 2011, Vergabe 2012, Vergabe 2013)
  • Vergabe von Prämien aus dem FeMINa Frauenförderfonds (Ausschreibung 2013, Vergabe 2013)
  • Vergabe eines Habilitationsstipendiums an Frau Dr. Engel-Lutz (MEF) in Höhe von 1.500 Euro pro Monat
  • Unterstützung des Lehrstuhls für Soziologische Theorien und Theoriegeschichte an der Wirtschafts- und Soziawissenschaftlichen Fakultät mit vier zusätzlichen Hilfskräften für die Durchführung des Seminars "Grundlagen der Genderforschung und Queer Theory" im Sommersemester 2011
  • ein Mentoring-Programm, dass hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen fördert, die eine Professur oder eine Leitungsposition in der Wissenschaft anstreben - das Programm ist bei der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt (Ausschreibung 2013)

Im Zuge der Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen liegt es also langfristig im Ermessen der Universität Rostock gezielt wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und (Junior-) Professorinnen zu fördern, um den Prozess der Gleichstellung zu beschleunigen und die Anzahl der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu steigern.

Für dieses Programm ist eine jährliche Evaluation vorgesehen, um die Umsetzung der gleichstellungsfördernden Maßnahmen in dem Maße zu garantieren, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben sind. Das bedeutet, dass die detailgetreue Abrechnung der einzelnen Maßnahmen gewährleistet werden muss ebenso wie die inhaltliche Überprüfung der Aufgaben z. B. der zusätzlichen Hilfskräfte in den einzelnen Instituten.

Weitere Veröffentlichungen: 

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